Berufsunfähigkeitsversicherung-Rechner

Rentenlücke bei Arbeitsunfähigkeit ermitteln und BU-Beiträge schätzen

🏥 Berechnungsgrundlagen

€ / Monat
Jahre
%
IHR ERGEBNIS
Nettoeinkommen eingeben.

Hintergrund & Wissenswertes

🏥Gesetzliche Absicherung

  • Wer nach 1961 geboren ist, hat keinen gesetzlichen Berufsunfähigkeitsschutz mehr.
  • Der Staat zahlt nur noch die Erwerbsminderungsrente, falls Sie IRGENDEINE Tätigkeit (auch Pförtner) nicht mehr ausüben können.
  • Volle Erwerbsminderungsrente (unter 3 Std. arbeitsfähig) beträgt ca. 30-38% des letzten Bruttogehalts.

📊Statistisches Risiko

  • Jeder vierte Arbeitnehmer in Deutschland wird im Laufe seines Arbeitslebens mindestens einmal berufsunfähig.
  • Häufigste Gründe heute: Psychische Erkrankungen (ca. 30%, Burnout/Depression) und Skelett/Bewegungsapparat (ca. 20%).
  • Krebserkrankungen machen ca. 15% der Fälle aus.

🩺Gesundheitsprüfung

  • Vor Abschluss müssen detaillierte Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet werden.
  • Verletzungen der vorvertraglichen Anzeigepflicht können im Ernstfall zum Verlust des Leistungsanspruchs führen.
  • Ärztliche Akten der letzten 5-10 Jahre sollten angefordert werden.

Praxisbeispiele

Alle Rechner ansehen
Softwareentwickler

Netto 3.000 €, 25 Jahre alt

  • Ziel-BU-Rente (75%)2.250 € / Monat
  • Staatl. Schutz (Volle EMR)ca. 1.050 €
  • Versorgungslücke1.200 € / Monat
Ergebnis:Schätzung Beitrag: ca. 35 - 55 € / Monat
Krankenpfleger

Netto 2.200 €, 30 Jahre alt

  • Ziel-BU-Rente (75%)1.650 € / Monat
  • Staatl. Schutz (Volle EMR)ca. 770 €
  • Versorgungslücke880 € / Monat
Ergebnis:Schätzung Beitrag: ca. 60 - 90 € / Monat
Fliesenleger

Netto 2.500 €, 28 Jahre alt

  • Ziel-BU-Rente (80%)2.000 € / Monat
  • Staatl. Schutz (Volle EMR)ca. 875 €
  • Versorgungslücke1.125 € / Monat
Ergebnis:Schätzung Beitrag: ca. 110 - 160 € / Monat

Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) 2026: Die existenzielle Absicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) schützt Ihre wichtigste Einnahmequelle: Ihre eigene Arbeitskraft. Wenn Sie Ihren aktuellen Beruf aufgrund von Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall dauerhaft (meist definiert als mindestens 6 Monate) zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben können, zahlt die Versicherung die vereinbarte monatliche BU-Rente aus.

Die staatliche Erwerbsminderungsrente reicht nicht aus

Ein weit verbreiteter Irrtum ist der Glaube an ein staatliches Sicherheitsnetz. Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt bei gesundheitlichen Einschränkungen lediglich eine Erwerbsminderungsrente (EMR). Diese prüft jedoch nicht, ob Sie Ihren *erlernten* Beruf noch ausüben können, sondern verweist auf den allgemeinen Arbeitsmarkt:

  • Weniger als 3 Stunden täglich arbeitsfähig: Volle Erwerbsminderungsrente (ca. 34 % des letzten Bruttoeinkommens).
  • 3 bis unter 6 Stunden täglich arbeitsfähig: Halbe Erwerbsminderungsrente (ca. 17 % des Bruttoeinkommens).
  • Mehr als 6 Stunden täglich arbeitsfähig: Kein staatlicher Anspruch auf Rente, Sie müssen arbeiten (z.B. in einer Hilfstätigkeit).

Die Lücke zwischen Ihrem gewohnten Nettoverdienst und der vollen EMR ist die sogenannte Versorgungslücke. Sie beträgt im Durchschnitt über 50 % des Nettoeinkommens.

Wie viel BU-Rente sollte man versichern?

Als Faustregel gilt: Versichern Sie mindestens 75 % bis 80 % Ihres aktuellen Nettogehaltes. Geringere Summen bergen das Risiko, im Ernstfall auf staatliche Grundsicherung angewiesen zu sein, wodurch die BU-Rente faktisch mit den Sozialleistungen verrechnet würde.

Deutsche Rentenversicherung – Rentenbescheid

Die Deutsche Rentenversicherung informiert Sie auf Ihrer jährlichen Renteninformation über Ihre exakten Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente.

Zur Rentenversicherung