Betreuungsgeld-Rechner (Bayerisches Familiengeld)

Berechnen Sie Ihren Anspruch auf Landesleistungen für die häusliche Betreuung (z.B. das Familiengeld in Bayern).

🇩🇪 Haushaltsdaten

Bundesland (Wohnsitz):

Das bundesweite Betreuungsgeld wurde abgeschafft. Bayern zahlt als einziges Bundesland ein Landes-Familiengeld.

Kinder

📊 Bayerisches Familiengeld Sätze

Kind (Reihenfolge) Monatlicher Betrag Gesamtsumme (24 Monate)
1. Kind 250,00 € 6.000 €
2. Kind 250,00 € 6.000 €
ab dem 3. Kind 300,00 € 7.200 €
Monatliches Familiengeld
250,00 €
Gezahlt vom Freistaat Bayern

Auszahlungszeitraum (Monate): 24 Monate Vom 13. bis zum 36. Lebensmonat des Kindes.
Voraussichtlicher Gesamtbezug: 6.000,00 €

Hintergrund & Berechnung

🇩🇪 Historie

  • Betreuungsgeld betrug früher 150 € monatlich
  • Wurde als 'Herdprämie' kritisiert
  • Galt für Kinder, die ab dem 01.08.2012 geboren wurden

🦁 Freistaat Bayern

  • Hat die Leistung als Landesgesetz übernommen
  • Geregelt im Bayerischen Familiengeldgesetz (BayFamGG)
  • Antragstellung erfolgt online beim ZBFS

📅 Bezugsalter

  • Beginnt ab dem 13. Lebensmonat des Kindes
  • Endet mit dem 36. Lebensmonat des Kindes
  • Automatische Auszahlung in Kombination mit Elterngeld

Praktische Fallbeispiele

Alle Beispiele ansehen
blue

Familie in München, 1 Kind

  • Monatlich: 250,00 €
  • Bezugszeitraum: 24 Monate
  • Wohnort: Bayern
Gesamt: 6.000 €
purple

Familie in Nürnberg, 3 Kinder

  • Monatlich: 800,00 €
  • (250 + 250 + 300): Erfüllt
  • Wohnort: Bayern
Gesamt: 19.200 €
green

Familie in Berlin, 1 Kind

  • Monatlich: 0,00 €
  • Landesregelung: Nicht vorhanden
  • Wohnort: Berlin
Gesamt: 0 €

Landesleistungen als Ersatz für das Betreuungsgeld

Nachdem das bundesweite Betreuungsgeld im Jahr 2015 durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts gekippt wurde, gab es keine bundesweit einheitliche Nachfolgeregelung mehr. Die Kompetenz für derartige Leistungen ging auf die Bundesländer über.

Das bayerische Familiengeld (BayFamGG)

Als einziges Bundesland hat Bayern eine direkte und sogar deutlich verbesserte Nachfolgeleistung etabliert. Seit August 2018 erhalten Eltern für jedes Kind im zweiten und dritten Lebensjahr (also vom 13. bis zum 36. Lebensmonat) Familiengeld. Es beträgt 250 € pro Kind und Monat, ab dem dritten Kind sogar 300 € pro Monat. Es wird einkommensunabhängig gezahlt.

Regelung in anderen Bundesländern

In den anderen 15 Bundesländern (z.B. NRW, Baden-Württemberg, Niedersachsen) gibt es derzeit kein Betreuungsgeld oder Familiengeld mehr. Dort setzen die Landesregierungen stattdessen vermehrt auf den Ausbau beitragsfreier Kita-Plätze.

Bayerisches Familiengeld beantragen (ZBFS)

Zuständig für die Auszahlung des Familiengeldes in Bayern ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS).

ZBFS Online-Portal