Landesleistungen als Ersatz für das Betreuungsgeld
Nachdem das bundesweite Betreuungsgeld im Jahr 2015 durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts gekippt wurde, gab es keine bundesweit einheitliche Nachfolgeregelung mehr. Die Kompetenz für derartige Leistungen ging auf die Bundesländer über.
Das bayerische Familiengeld (BayFamGG)
Als einziges Bundesland hat Bayern eine direkte und sogar deutlich verbesserte Nachfolgeleistung etabliert. Seit August 2018 erhalten Eltern für jedes Kind im zweiten und dritten Lebensjahr (also vom 13. bis zum 36. Lebensmonat) Familiengeld. Es beträgt 250 € pro Kind und Monat, ab dem dritten Kind sogar 300 € pro Monat. Es wird einkommensunabhängig gezahlt.
Regelung in anderen Bundesländern
In den anderen 15 Bundesländern (z.B. NRW, Baden-Württemberg, Niedersachsen) gibt es derzeit kein Betreuungsgeld oder Familiengeld mehr. Dort setzen die Landesregierungen stattdessen vermehrt auf den Ausbau beitragsfreier Kita-Plätze.