Wie berechnet sich der Ehegattenunterhalt?
Nach einer Trennung steht dem wirtschaftlich schwächeren Ehepartner oft Unterhalt zu. Es wird zwischen dem Trennungsunterhalt (für die Zeit der Trennung bis zur Scheidung) und dem nachehelichen Unterhalt (nach der Scheidung) unterschieden. Die Berechnung folgt standardmäßig der 3/7-Regel.
Die Differenzmethode (3/7-Methode)
Verdient ein Partner 3.500 € und der andere 1.500 € netto, liegt die Einkommensdifferenz bei 2.000 €. Dem geringer verdienenden Partner stehen 3/7 dieser Differenz zu. Dies entspricht 857,14 € Unterhalt im Monat.
Erwerbstätigenbonus
Um den Anreiz zur Arbeit zu erhalten, rechnen Familiengerichte oft einen Erwerbstätigenbonus an. Dabei werden 10% des jeweiligen Nettoeinkommens vor der Berechnung abgezogen. Dadurch verschiebt sich die Quote geringfügig zugunsten des arbeitenden Unterhaltspflichtigen.