Energieausweis 2026: Pflicht, Kosten und Inhalte
Der Energieausweis (auch Energiepass genannt) ist ein amtliches Dokument, das die energetische Qualität eines Gebäudes auf einer Skala von A+ (sehr effizient) bis H (sehr ineffizient) bewertet. Er ist seit 2009 bei Neubau sowie bei Verkauf oder Neuvermietung von Immobilien gesetzlich vorgeschrieben und im Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt.
Wer darf Energieausweise ausstellen?
Nicht jeder darf einen Energieausweis ausstellen. Das GEG (§ 88) schreibt vor, dass der Aussteller eine qualifizierte Berufsausbildung (z. B. als Architekt, Bauingenieur, Physiker oder Handwerksmeister im Bau-/SHK-Bereich) und eine spezifische Weiterbildung im Bereich energieeffizientes Bauen nachweisen muss. Online-Portale beauftragen im Hintergrund solche zugelassenen Experten.
Energieeffizienzklassen und ihre Bedeutung
Der Energieausweis zeigt den Energiebedarf oder -verbrauch in kWh/(m²·a) und ordnet das Gebäude einer Effizienzklasse (A+ bis H) zu. Seit 2014 müssen Inserate für Verkauf und Vermietung die Energieeffizienzklasse und den Endenergiebedarf oder -verbrauch ausweisen. Gebäude der Klasse F, G und H haben oft einen hohen Heizkostenbedarf und können bei einem Verkauf Preisnachlässe bedingen.