Wohngebäudeversicherung: Werterhalt für Ihr Eigenheim
Die Wohngebäudeversicherung ist für jeden Immobilienbesitzer eine absolute Pflichtversicherung. Sie schützt das Gebäude selbst sowie alle fest eingebauten Teile (Heizungsanlagen, Einbauküchen, Sanitäranlagen, Fenster) vor den finanziellen Folgen von Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Bei einer Totalzerstörung des Hauses übernimmt die Versicherung die vollen Kosten für den Wiederaufbau.
Die Recheneinheit: Wert 1914 in Goldmark
Gebäudeversicherungen nutzen zur Berechnung der Versicherungssumme den historischen Wert 1914 in Goldmark. Dies ist ein fiktiver Wert, der angibt, wie viel der Bau des Hauses im Jahr 1914 in Goldmark gekostet hätte. Um den tatsächlichen Auszahlungsbetrag im Jahr 2026 zu ermitteln, multipliziert der Versicherer den Wert 1914 mit dem aktuellen Baupreisindex des Statistischen Bundesamtes (dieser liegt im Jahr 2026 bei ca. 21,5) und dividiert das Ergebnis durch 100.
Durch diese gleitende Neuwertversicherung wird sichergestellt, dass Sie im Schadensfall immer den vollen Betrag für einen zeitgemäßen Wiederaufbau erhalten, unabhängig davon, wie stark die Baupreise und Handwerkerkosten in der Zwischenzeit gestiegen sind.
Elementarschadenversicherung: Schutz vor extremen Naturgewalten
Die Standard-Gebäudeversicherung deckt keine Schäden durch Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch, Lawinen oder Schneedruck ab. Angesichts zunehmender Starkregenereignisse, die auch Häuser fernab von Flüssen unter Wasser setzen können, ist die Elementarschaden-Erweiterung dringend zu empfehlen. Ohne diesen Baustein müssen Hausbesitzer den gesamten Schaden an Mauerwerk, Fundament und Dämmung selbst bezahlen.