Was ist der Kinderzuschlag (KiZ) und wer profitiert davon?
Der Kinderzuschlag (KiZ) ist eine finanzielle Unterstützung für Familien mit kleinerem Einkommen. Er beträgt 2026 bis zu 292 € pro Monat und Kind. Der Zuschlag soll verhindern, dass Familien allein wegen der Kosten für ihre Kinder Bürgergeld beantragen müssen.
Die Grundvoraussetzungen für den Erhalt
Sie können den Kinderzuschlag erhalten, wenn Ihr Kind in Ihrem Haushalt lebt, unter 25 Jahre alt und nicht verheiratet ist, Sie Kindergeld für das Kind erhalten und Ihr monatliches Einkommen die Mindesteinkommensgrenze erreicht. Zudem darf durch den Kinderzuschlag zusammen mit Ihrem Einkommen und eventuellem Wohngeld kein Bürgergeldanspruch mehr bestehen.
Mindest- und Höchsteinkommensgrenzen
Es gibt keine starren Höchsteinkommensgrenzen. Das maximale Einkommen, das Sie verdienen dürfen, hängt von der Miete, der Familiengröße und dem Alter Ihrer Kinder ab (Berechnung der Höchstgrenze nach den Regeln des Bürgergelds). Ihr Einkommen oberhalb Ihres eigenen Bedarfs mindert den Kinderzuschlag schrittweise.