Kinderzuschlag-Rechner

Berechnen Sie, ob Sie Anspruch auf den staatlichen Kinderzuschlag (KiZ) haben und wie hoch die monatliche Unterstützung voraussichtlich ausfällt.

💶 Haushaltsdaten

Kinder

💶 Maximaler monatlicher Kinderzuschlag (KiZ)

Jahr Max. Betrag pro Kind Entwicklung
2024 292,00 € Erhöht von 250 €
2025 292,00 € Stabilisiert
2026 (Aktuell) 292,00 € 292,00 €
Geschätzter Kinderzuschlag
584,00 €
Basierend auf 2 Kindern (maximal 292 € pro Kind)

Maximaler Anspruch: 584,00 €
Status des Anspruchs: Sehr wahrscheinlich Ihr Einkommen liegt im typischen Förderkorridor.

Hintergrund & Berechnung

💶 Mindesteinkommen

  • Eltern müssen ein Mindesteinkommen haben
  • Paare: 900 € Netto
  • Alleinerziehende: 600 € Netto
  • Ausnahme: Wohngeld oder Kindergeld zählt nicht dazu

🏘️ Wohnkostenfaktor

  • Miete und Heizkosten spielen eine entscheidende Rolle
  • Höhere Mieten verschieben die maximale Einkommensgrenze nach oben
  • Dient als Puffer gegen Bürgergeldbedarf

📅 Bezugsdauer

  • Wird für 6 Monate bewilligt
  • Innerhalb dieses Zeitraums ändert sich die Höhe bei Einkommensänderungen nicht
  • Danach ist ein Folgeantrag erforderlich

Praktische Fallbeispiele

Alle Beispiele ansehen
blue

Paar, 2 Kinder, Netto 1.700 €

  • Warmmiete: 750 €
  • Maximalwert KiZ: 584,00 €
  • Bedarfskorridor: Erfüllt
Prognose: 584,00 €
purple

Mutter + Kind, Netto 1.200 €

  • Warmmiete: 500 €
  • Maximalwert KiZ: 292,00 €
  • Bedarfskorridor: Erfüllt
Prognose: 292,00 €
green

Paar, 1 Kind, Netto 3.800 €

  • Warmmiete: 900 €
  • Maximalwert KiZ: 292,00 €
  • Bedarfskorridor: Überschritten
Prognose: 0,00 €

Was ist der Kinderzuschlag (KiZ) und wer profitiert davon?

Der Kinderzuschlag (KiZ) ist eine finanzielle Unterstützung für Familien mit kleinerem Einkommen. Er beträgt 2026 bis zu 292 € pro Monat und Kind. Der Zuschlag soll verhindern, dass Familien allein wegen der Kosten für ihre Kinder Bürgergeld beantragen müssen.

Die Grundvoraussetzungen für den Erhalt

Sie können den Kinderzuschlag erhalten, wenn Ihr Kind in Ihrem Haushalt lebt, unter 25 Jahre alt und nicht verheiratet ist, Sie Kindergeld für das Kind erhalten und Ihr monatliches Einkommen die Mindesteinkommensgrenze erreicht. Zudem darf durch den Kinderzuschlag zusammen mit Ihrem Einkommen und eventuellem Wohngeld kein Bürgergeldanspruch mehr bestehen.

Mindest- und Höchsteinkommensgrenzen

Es gibt keine starren Höchsteinkommensgrenzen. Das maximale Einkommen, das Sie verdienen dürfen, hängt von der Miete, der Familiengröße und dem Alter Ihrer Kinder ab (Berechnung der Höchstgrenze nach den Regeln des Bürgergelds). Ihr Einkommen oberhalb Ihres eigenen Bedarfs mindert den Kinderzuschlag schrittweise.

Kinderzuschlag online beantragen

Der Kinderzuschlag wird bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragt. Sie können den Antrag online über das KiZ-Lotsen-Tool ausfüllen.

KiZ-Lotsen aufrufen