Mutterschaftsgeld-Vergleich-Rechner

Vergleichen Sie Ihre Ansprüche auf Mutterschaftsgeld und den Arbeitgeberzuschuss während des Mutterschutzes.

đź’¶ Angaben zu Krankenversicherung & Gehalt

€ / Monat
Krankenversicherung:

📊 Anspruchsübersicht nach Versicherung

Versicherungsart Leistung Krankenkasse Arbeitgeberzuschuss
Gesetzlich pflichtversichert (GKV) Max. 13 € / Tag Ja, Differenz zum Netto
Privat vollversichert (PKV) Einmalig 210 € (über BAS) Ja, Differenz zum Netto (minus 13 €)
Minijobber (GKV/PKV) Einmalig 210 € (über BAS) Nein, außer Einkommen > 390 €
Mutterschaftsgeld pro Tag
83,33 € / Tag
Voller Lohnersatz während der Schutzfrist

Anteil Krankenkasse (täglich): 13,00 €
Anteil Arbeitgeber (täglich): 70,33 €
Gesamtsumme (für 98 Tage): 8.166,67 €

Hintergrund & Berechnung

🏥 Bundesamt

  • Zuständig fĂĽr PKV und Minijobber: Bundesamt fĂĽr Soziale Sicherung (BAS)
  • Zahlt einmalig 210 € auf Antrag
  • Wird auch als 'Mutterschaftsgeld des Bundes' bezeichnet

đź“… Bezugszeitraum

  • Gilt fĂĽr die gesetzliche Schutzfrist
  • Regulär 6 Wochen vor und 8 Wochen nach Geburt (98 Tage)
  • Verlängerung bei FrĂĽhgeburten auf 12 Wochen nach Geburt

⚖️ Steuerfreiheit

  • Mutterschaftsgeld ist komplett steuer- und sozialabgabenfrei
  • Unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt
  • Wird bei der Steuererklärung berĂĽcksichtigt

Praktische Fallbeispiele

Alle Beispiele ansehen
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Angestellte GKV, Netto 3.000 €

  • Tagesnetto: 100,00 €
  • Kasse / Tag: 13,00 €
  • Arbeitgeber / Tag: 87,00 €
Gesamtbezug: 9.800 €
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Angestellte PKV, Netto 3.000 €

  • Tagesnetto: 100,00 €
  • Kasse / Einmal: 210,00 €
  • Arbeitgeber / Tag: 87,00 €
Gesamtbezug (est): 8.736 €
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Minijobberin, 450 € Netto

  • Tagesnetto: 15,00 €
  • Kasse / Einmal: 210,00 €
  • Arbeitgeber / Tag: 0,00 €
Gesamtbezug: 210 €

Was ist das Mutterschaftsgeld und wer erhält es?

Das Mutterschaftsgeld ist eine Entgeltersatzleistung in Deutschland, die erwerbstätigen Frauen während der gesetzlichen Schutzfristen vor und nach der Entbindung (Mutterschutz) ein stabiles Einkommen sichern soll. Es wird von den gesetzlichen Krankenkassen oder dem Bundesamt für Soziale Sicherung ausgezahlt.

Zusammenspiel von Krankenkasse und Arbeitgeber

Für gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen setzt sich die Zahlung aus zwei Teilen zusammen. Die Krankenkasse zahlt bis zu 13 € pro Kalendertag. Liegt Ihr tägliches Netto-Einkommen (ermittelt aus den letzten drei vollen Kalendermonaten vor Beginn der Schutzfrist) über 13 €, ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, die Differenz als Arbeitgeberzuschuss auszuzahlen. So erhalten Sie während des Mutterschutzes 100% Ihres gewohnten Nettolohns.

Regelungen fĂĽr Privatversicherte und Minijobs

Frauen, die privat krankenversichert sind oder in einem Minijob arbeiten, erhalten kein tägliches Mutterschaftsgeld der Krankenkasse. Sie können stattdessen ein einmaliges Mutterschaftsgeld von bis zu 210 € beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) beantragen. Für privat versicherte Angestellte zahlt der Arbeitgeber dennoch den regulären Zuschuss (als wäre die Frau gesetzlich versichert).

Mutterschaftsgeldstelle des Bundes (BAS)

Wenn Sie privat versichert sind oder in einem Minijob arbeiten, mĂĽssen Sie das Mutterschaftsgeld direkt beim Bundesamt fĂĽr Soziale Sicherung (Mutterschaftsgeldstelle) in Bonn beantragen.

BAS Online-Antrag