Pflegekosten-Eigenanteil-Rechner

Eigenbeteiligung am Pflegeheim nach Pflegegrad und Bundesland berechnen

🏠 Berechnungsgrundlagen

IHR ERGEBNIS
Pflegegrad und Kosten eingeben

Hintergrund & Berechnung

🏠Kostenbestandteile im Pflegeheim

  • Pflegekosten (von der Pflegekasse übernommen bis Pauschale)
  • Unterkunft und Verpflegung (vollständig Eigenanteil)
  • Investitionskosten des Heims (vollständig Eigenanteil)
  • Ausbildungsumlage (vollständig Eigenanteil)

💰Zuschüsse ab 2022

  • Ab dem 1. Jahr: kein Zuschuss auf den Eigenanteil
  • Ab dem 2. Jahr: 25 % Zuschuss der Pflegekasse auf EEE
  • Ab dem 3. Jahr: 50 % Zuschuss
  • Ab dem 4. Jahr: 75 % Zuschuss auf den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil

📋Sozialhilfe als letzter Ausweg

  • Reicht das Einkommen/Vermögen nicht aus, zahlt das Sozialamt
  • Unterhaltspflichtige Kinder werden ab 100.000 € Jahreseinkommen herangezogen
  • Schonvermögen: ca. 5.000 € bleiben dem Pflegebedürftigen

Praxisbeispiele

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Pflegegrad 2, günstig

Heimkosten 3.000 €, PG 2, 1. Jahr

  • Pflegekasse zahlt770 €
  • Eigenanteil2.230 €
Ergebnis:Eigenanteil: 2.230 € / Monat
Pflegegrad 3, 2. Jahr

Heimkosten 3.800 €, PG 3, 2. Jahr

  • Pflegekasse zahlt1.262 €
  • EEE-Zuschuss (25%)~285 €
Ergebnis:Eigenanteil: ca. 2.253 € / Monat
Pflegegrad 5, 4. Jahr

Heimkosten 4.500 €, PG 5, 4. Jahr

  • Pflegekasse zahlt2.005 €
  • EEE-Zuschuss (75%)~560 €
Ergebnis:Eigenanteil: ca. 1.935 € / Monat

Pflegekosten-Eigenanteil: Was zahlen Familien wirklich?

Die Kosten für einen stationären Heimplatz übersteigen in Deutschland häufig 3.000 bis 4.500 Euro monatlich. Die Pflegeversicherung (SGB XI) übernimmt davon nur einen Pauschalbetrag – den Rest muss der Pflegebedürftige selbst aufbringen.

Die neue Zuschussregelung ab 2022

Seit 2022 gibt es gestaffelte Zuschüsse der Pflegekasse auf den sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE). Je länger der Aufenthalt im Pflegeheim dauert, desto höher fällt der Zuschuss aus – von 25 % im zweiten Jahr bis zu 75 % ab dem vierten Jahr.

Bundesgesundheitsministerium – Pflege

Informationen zu Pflegeleistungen, Eigenanteilen und Reformen der Pflegeversicherung.

Zum Bundesgesundheitsministerium