Privatinsolvenz 2026: Wie funktioniert der Weg aus der Überschuldung?
Privatinsolvenz, offiziell das Verbraucherinsolvenzverfahren nach § 304 InsO, bietet überschuldeten Privatpersonen die Möglichkeit eines wirtschaftlichen Neuanfangs. Seit der Reform 2021 dauert das Verfahren nur noch 3 Jahre.
Die Pfändungsfreigrenze
Während des Insolvenzverfahrens wird ein Teil des Einkommens an den Insolvenzverwalter abgeführt. Der Schuldner behält jedoch immer einen unpfändbaren Betrag zum Leben. Dieser orientiert sich an der gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen-Tabelle. Für 2026 beträgt die Grundfreigrenze 1.491,75 Euro netto monatlich, erhöht um 560,66 Euro für jede unterhaltsberechtigte Person.