Privatinsolvenz-Rechner

Pfändungsfreigrenze und Restschuldbefreiung bei Privatinsolvenz berechnen

⚖️ Berechnungsgrundlagen

IHR ERGEBNIS
Einkommensdaten eingeben

Hintergrund & Berechnung

⚖️Pfändungstabelle 2026

  • Pfändungsfreigrenze: 1.491,75 € netto / Monat (Alleinstehend)
  • Für je 1 Unterhaltsberechtigte: + 560,66 € Zusatzschutz
  • Pfändbar: Betrag oberhalb der Freigrenze (ca. 1/3 bis 1/2 des Überschusses)

🗓️Verfahren & Zeitplan

  • Antrag beim zuständigen Insolvenzgericht
  • Wohlverhaltensperiode: 3 Jahre (seit 2021)
  • Restschuldbefreiung nach Ablauf der 3 Jahre (Versagungsgründe beachten)

📋Ausnahmen

  • Schulden aus vorsätzlich unerlaubter Handlung werden NICHT erlassen
  • Geldstrafen und Bußgelder bleiben bestehen
  • Steuerschulden aus Steuerhinterziehung bleiben

Praxisbeispiele

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Alleinstehender Schuldner

1.800 € netto, keine Unterhaltspflicht

  • Pfändungsfreigrenze1.491,75 €
  • Pfändbarer Betragca. 154 €
Ergebnis:Monatl. Abtretung: ca. 154 €
Elternteil mit 2 Kindern

2.500 € netto, 2 Unterhaltspflichten

  • Pfändungsfreigrenze2.613,07 €
  • Pfändbarer Betrag0 €
Ergebnis:Kein pfändbarer Betrag
Gutverdiener

4.000 € netto, 1 Unterhaltspflicht

  • Pfändungsfreigrenze2.052,41 €
  • Pfändbarer Betragca. 974 €
Ergebnis:Monatl. Abtretung: ca. 974 €

Privatinsolvenz 2026: Wie funktioniert der Weg aus der Überschuldung?

Privatinsolvenz, offiziell das Verbraucherinsolvenzverfahren nach § 304 InsO, bietet überschuldeten Privatpersonen die Möglichkeit eines wirtschaftlichen Neuanfangs. Seit der Reform 2021 dauert das Verfahren nur noch 3 Jahre.

Die Pfändungsfreigrenze

Während des Insolvenzverfahrens wird ein Teil des Einkommens an den Insolvenzverwalter abgeführt. Der Schuldner behält jedoch immer einen unpfändbaren Betrag zum Leben. Dieser orientiert sich an der gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen-Tabelle. Für 2026 beträgt die Grundfreigrenze 1.491,75 Euro netto monatlich, erhöht um 560,66 Euro für jede unterhaltsberechtigte Person.

Bundesministerium der Justiz – Insolvenzrecht

Rechtliche Grundlagen zum Verbraucherinsolvenzverfahren und zur Restschuldbefreiung.

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