Schulgeld-Absetzbarkeit-Rechner

Steuerlich absetzbares Schulgeld und Steuerersparnis berechnen

🏫 Berechnungsgrundlagen

€ / Jahr
€ / Jahr
%
IHR ERGEBNIS
Schulkosten eintragen

Hintergrund & Wissenswertes

🏫Steuerliche Vorgaben (§10 EStG)

  • 30 % des reinen Schulgeldes sind als Sonderausgaben absetzbar
  • Maximaler Abzugsbetrag: 5.000 € pro Kind und Kalenderjahr
  • Schule muss staatlich anerkannt oder genehmigt sein (Ersatzschule/Ergänzungsschule)

🍽️Nicht absetzbare Kosten

  • Kosten für Unterkunft/Verpflegung im Internat
  • Schulbücher und Lernmaterialien
  • Fahrten zur Schule (Sonderregelungen für Fahrtkosten vorhanden)
  • Nachhilfeunterricht (sofern nicht medizinisch begründet)

💡Ausländische Schulen

  • Gilt auch für Schulen im EU-/EWR-Raum
  • Deutsche Schulen im Ausland sind ebenfalls förderfähig
  • Schulabschluss muss einem deutschen Abschluss gleichwertig sein

Praxisbeispiele

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Waldorfschule (ohne Internat)

3.600 € Schulgeld, 0 € Unterkunft

  • Reines Schulgeld3.600 €
  • Absetzbar (30 %)1.080 €
  • Steuerersparnis (32% St.)345,60 €
Ergebnis:Ersparnis: 345,60 €
Teures Privatinternat

15.000 € Gesamtkosten, 5.000 € Verpflegung

  • Reines Schulgeld10.000 €
  • Absetzbar (30 %)3.000 €
  • Steuerersparnis (35% St.)1.050,00 €
Ergebnis:Ersparnis: 1.050,00 €
Maximale Deckelung

20.000 € reines Schulgeld

  • Errechnete 30 %6.000 €
  • Gedeckelt auf5.000 € (Maximalwert)
  • Steuerersparnis (42% St.)2.100,00 €
Ergebnis:Ersparnis: 2.100,00 €

Schulgeld absetzen: So sparen Eltern Steuern bei Privatschulen

Der Besuch einer Privatschule, einer Waldorfschule oder eines privaten Internats ist mit erheblichen Kosten verbunden. In Deutschland unterstützt das Einkommensteuergesetz (§ 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG) Eltern, indem ein Teil dieser Kosten als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden kann.

Die 30-Prozent-Regel und der Höchstbetrag

Eltern dürfen 30 % des reinen Schulgeldes als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Dabei gilt jedoch eine gesetzliche Obergrenze: Maximal können 5.000 € pro Kind und Jahr abgesetzt werden. Dies bedeutet, dass Schulgeldzahlungen bis zu einer Höhe von 16.667 € pro Jahr steuerlich wirksam sind.

Ausschluss von Nebenkosten

Wichtig für die Steuererklärung ist die saubere Trennung der Kosten: Absetzbar ist ausschließlich das Entgelt für den Schulbesuch (Unterricht). Kosten für Unterkunft (z. B. Internatszimmer), Verpflegung (Essen in der Schulmensa) oder Betreuungskosten sind explizit von der Förderung ausgeschlossen. Die Schule muss den Eltern daher eine Bescheinigung ausstellen, auf der das reine Schulgeld separat ausgewiesen ist.

Finanzamt – Sonderausgabenabzug

Richtlinien des Bundesministeriums der Finanzen zum Abzug von Schulgeldern.

Zum Finanzministerium