Schulgeld absetzen: So sparen Eltern Steuern bei Privatschulen
Der Besuch einer Privatschule, einer Waldorfschule oder eines privaten Internats ist mit erheblichen Kosten verbunden. In Deutschland unterstützt das Einkommensteuergesetz (§ 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG) Eltern, indem ein Teil dieser Kosten als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden kann.
Die 30-Prozent-Regel und der Höchstbetrag
Eltern dürfen 30 % des reinen Schulgeldes als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Dabei gilt jedoch eine gesetzliche Obergrenze: Maximal können 5.000 € pro Kind und Jahr abgesetzt werden. Dies bedeutet, dass Schulgeldzahlungen bis zu einer Höhe von 16.667 € pro Jahr steuerlich wirksam sind.
Ausschluss von Nebenkosten
Wichtig für die Steuererklärung ist die saubere Trennung der Kosten: Absetzbar ist ausschließlich das Entgelt für den Schulbesuch (Unterricht). Kosten für Unterkunft (z. B. Internatszimmer), Verpflegung (Essen in der Schulmensa) oder Betreuungskosten sind explizit von der Förderung ausgeschlossen. Die Schule muss den Eltern daher eine Bescheinigung ausstellen, auf der das reine Schulgeld separat ausgewiesen ist.