Umzugskosten-steuerlich-Rechner

Steuerlich absetzbare Umzugskostenpauschale und Dienstleistungen berechnen

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Hintergrund & Wissenswertes

📦Beruflicher Umzug (Pauschalen)

  • Gilt ab 1. März 2024: Basis-Pauschale = 964 € für Berechtigte
  • Zusätzliche Pauschale pro weiterer Person im Haushalt: 643 €
  • Nachhilfeunterricht für Kinder: absetzbar bis max. 1.286 €
  • Reisekosten zur Wohnungssuche können zusätzlich abgesetzt werden

🏠Privater Umzug (§ 35a EStG)

  • Als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzbar
  • Maximal 20 % von 20.000 € Arbeitskosten (4.000 € direkte Steuerermäßigung)
  • Nur bargeldlose Zahlungen (Rechnung + Überweisung) werden anerkannt
  • Materialkosten sind nicht absetzbar

💡Wann ist ein Umzug beruflich?

  • Verkürzung des täglichen Arbeitswegs um mindestens 1 Stunde (Hin- und Rückfahrt)
  • Erste Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit in einer anderen Stadt
  • Versetzung durch den Arbeitgeber
  • Bezug einer Dienstwohnung

Praxisbeispiele

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Single (Beruflich)

Beruflicher Umzug, Single, 0 Kinder

  • Basis-Pauschale964,00 €
  • Steuerersparnis (30% St.)ca. 289 €
Ergebnis:Absetzbar: 964,00 €
Familie (Beruflich)

Beruflicher Umzug, Partner + 2 Kinder

  • Basis-Pauschale964,00 €
  • Zuschlag (3 Pers. × 643 €)1.929,00 €
  • Gesamt-Pauschale2.893,00 €
Ergebnis:Absetzbar: 2.893,00 €
Privater Umzug Firma

Privater Umzug, 1.500 € Arbeitslohn

  • Steuerabzug (20%)300,00 €
Ergebnis:Direkte Steuerminderung: 300 €

Umzugskosten steuerlich absetzen: Das können Sie geltend machen

Ein Umzug ist teuer, aber der Staat beteiligt sich unter bestimmten Voraussetzungen an den Kosten. Wie viel Geld Sie über die Steuererklärung zurückbekommen, hängt in erster Linie vom Grund des Umzugs ab: Liegen berufliche Gründe vor oder ziehen Sie privat um?

Der beruflich veranlasste Umzug

Ein Umzug gilt als beruflich veranlasst, wenn sich dadurch der tägliche Arbeitsweg (Hin- und Rückfahrt zusammen) um mindestens eine Stunde verkürzt. Auch der Umzug wegen eines neuen Arbeitsplatzes in einer anderen Stadt oder eine Versetzung zählen dazu. In diesem Fall können Sie Umzugskosten als Werbungskosten geltend machen. Neben tatsächlichen Kosten (Transport, Reisekosten, doppelte Miete) gewährt das Finanzamt eine Umzugskostenpauschale (nach BUKG) für sonstige Ausgaben wie Schönheitsreparaturen oder Ummeldungen, ohne dass Belege eingereicht werden müssen.

Der private Umzug

Wer aus privaten Gründen umzieht, kann keine Pauschalen ansetzen. Allerdings können Umzugsleistungen von Firmen als haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a Einkommensteuergesetz (EStG) direkt die Steuerlast mindern. Absetzbar sind 20 % der reinen Arbeits- und Fahrtkosten (ohne Material), maximal 4.000 € pro Jahr.

Bundesfinanzministerium – Umzugskosten-Schreiben

Aktuelle BMF-Schreiben zur Anpassung der Pauschbeträge für Umzugskosten.

Zum Finanzministerium