Zuzahlungs-Befreiungsrechner

Belastungsgrenze für Krankenkassen-Zuzahlungen berechnen

💊 Berechnungsgrundlagen

IHR ERGEBNIS
Einkommensdaten eingeben

Hintergrund & Berechnung

💊Was ist die Zuzahlung?

  • Bei Medikamenten: 10 % des Packungspreises, mindestens 5 €, max. 10 €
  • Bei Krankenhaus-Aufenthalt: 10 € pro Tag (max. 28 Tage)
  • Hilfsmittel: 10 %, mind. 5 €, max. 10 €

⚖️Belastungsgrenze

  • Regulär: 2 % des jährlichen Bruttoeinkommens
  • Chronisch Kranke: 1 % des Jahreseinkommens
  • Unterschreitung: Befreiungsausweis beantragen bei der Kasse

📝Befreiungsantrag

  • Sammeln Sie alle Zuzahlungsquittungen des Jahres
  • Formloser Antrag bei Ihrer Krankenkasse genügt
  • Befreiung gilt für das laufende Kalenderjahr rückwirkend

Praxisbeispiele

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Normaler Arbeitnehmer

Brutto 36.000 €, nicht chronisch krank

  • Belastungsgrenze (2%)720 €
  • Bereits gezahlt550 €
Ergebnis:Noch 170 € bis zur Befreiung
Chronisch krank

Brutto 28.000 €, chronisch krank

  • Belastungsgrenze (1%)280 €
  • Bereits gezahlt310 €
Ergebnis:Befreiungsausweis steht zu!
Niedrigeinkommen

Brutto 15.000 €, chronisch krank

  • Belastungsgrenze (1%)150 €
  • Bereits gezahlt50 €
Ergebnis:Noch 100 € bis zur Befreiung

Zuzahlungsbefreiung: Wann müssen Sie nichts mehr zahlen?

Gesetzlich Versicherte müssen bei Arztbesuchen, Medikamenten und Klinikaufenthalten Zuzahlungen leisten. Der Gesetzgeber hat jedoch eine Schutzgrenze eingebaut: Übersteigen die Zuzahlungen 2 % des Bruttoeinkommens, besteht Anspruch auf vollständige Befreiung für das restliche Kalenderjahr.

Sonderregelung für chronisch Kranke

Wer dauerhaft an einer schwerwiegenden Erkrankung leidet (§ 62 SGB V), profitiert von einer halbierten Belastungsgrenze. Diese liegt bei 1 % des Jahreseinkommens. Als chronisch krank gilt, wer mindestens einmal im Quartal wegen derselben Krankheit in ärztlicher Behandlung ist.

Bundesgesundheitsministerium – Zuzahlungen

Offizielle Informationen zu allen Zuzahlungsregeln der gesetzlichen Krankenversicherung.

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