Aktien-Steuer-Rechner

Abgeltungsteuer auf Kursgewinne und Dividenden präzise berechnen

📉 Berechnungsgrundlagen

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IHR ERGEBNIS
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Gewinn und Verluste eingeben

Hintergrund & Berechnung

📉Abgeltungsteuer 2026

  • Pauschal 25 % auf Kapitalerträge (§ 32d EStG)
  • Plus 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Steuer (= 26,375 % effektiv)
  • Plus ggf. Kirchensteuer (8 oder 9 % auf Steuer)
  • Sparerpauschbetrag: 1.000 € (Ledige) / 2.000 € (Verheiratete) p.a.

📊Teilfreistellung

  • Aktien-ETFs: 30 % der Erträge steuerfrei → effektiv 18,46 % Steuer
  • Mischfonds >25 % Aktienquote: 15 % Teilfreistellung
  • Direktaktien und Dividenden: Keine Teilfreistellung

⚖️Verlustverrechnung

  • Aktienverluste NUR gegen Aktiengewinne verrechenbar
  • Sonstige Kapitalverluste (Zinsen, Zertifikate) verrechenbar mit sonstigen Kapitalerträgen
  • Kein ĂĽbergreifender Ausgleich zwischen beiden Töpfen

Praxisbeispiele

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ETF-Gewinn nach Steuer

10.000 € ETF-Gewinn, Teilfreist. 30 %, kein Verlust

  • Zu versteuern (70 %)7.000 €
  • Abgeltungsteuer 25 %1.750 €
  • SolZ 5,5 %96,25 €
Ergebnis:Nettogewinn: 8.153,75 €
Direktaktie mit Kirchensteuer

5.000 € Kursgewinn, 9 % KiSt

  • Abgeltungsteuer 25 %1.250 €
  • SolZ68,75 €
  • KiSt 9 %112,50 €
Ergebnis:Nettogewinn: 3.568,75 €
Gewinn mit Verlustverrechnung

8.000 € Gewinn, 3.000 € Verlust

  • Zu versteuern5.000 €
  • Steuer (25 % + SolZ)1.318,75 €
Ergebnis:Nettogewinn: 6.681,25 €

Kapitalertragsteuer 2026: Wie werden Aktiengewinne besteuert?

Gewinne aus dem Verkauf von Aktien und ETFs sowie Dividenden unterliegen in Deutschland der Abgeltungsteuer. Dieser pauschale Steuersatz von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer wird von der depotführenden Bank automatisch einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.

GĂĽnstigerprĂĽfung

Wer einen niedrigen persönlichen Einkommensteuersatz hat (unter 25 %), kann im Rahmen der Einkommensteuererklärung die Günstigerprüfung beantragen. Das Finanzamt prüft dann, ob der reguläre Einkommensteuersatz günstiger ist als die Abgeltungsteuer. Die Differenz wird in diesem Fall erstattet.

Bundeszentralamt für Steuern – Kapitalertragsteuer

Offizielle Informationen zur Besteuerung von Kapitalerträgen und Freistellungsaufträgen.

Zum BZSt