Berufsschulpendel-Rechner

Fahrtkosten und Verpflegungspauschalen für Auszubildende berechnen

🚌 Berechnungsgrundlagen

km
Tage
IHR ERGEBNIS
Pendeldaten eintragen

Hintergrund & Wissenswertes

🚌Fahrtkosten absetzen

  • Auswärtstätigkeit: 0,30 € für jeden gefahrenen Kilometer (Hin- und Rückfahrt)
  • Erste Tätigkeitsstätte: 0,30 € nur für die einfache Strecke (Entfernungspauschale)
  • Gilt unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel (Auto, Zug, Fahrrad)

🍽️Verpflegungsmehraufwand

  • Pauschale für Abwesenheiten von der Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte
  • Abwesenheit > 8 Stunden: 14,00 € pro Tag (2024/2026)
  • Muss nicht nachgewiesen werden, Pauschale gilt automatisch

💡Tipps für die Steuererklärung

  • Sammeln Sie Belege für Tickets im ÖPNV – diese können abgesetzt werden, falls sie teurer sind als die Pauschale
  • Führen Sie einen Kalender über Ihre tatsächlichen Schultage
  • Azubis können einen Verlustvortrag machen, falls sie keine Steuern zahlen

Praxisbeispiele

Alle Rechner ansehen
Blockunterricht (Auswärts)

25 km, 80 Tage, >8 Std.

  • Reisekosten (Hin+Rück)1.200 € (50 km × 0.30 €)
  • Verpflegungspauschale1.120 € (80 Tage × 14 €)
  • Gesamtabzug2.320 €
Ergebnis:Werbungskosten: 2.320 €
Schule nah (Erste Stätte)

15 km, 60 Tage, <8 Std.

  • Entfernungspauschale270 € (15 km × 0.30 €)
  • Verpflegungspauschale0 €
Ergebnis:Werbungskosten: 270 €
Weite Anreise (Block)

60 km, 40 Tage, >8 Std.

  • Reisekosten1.440 €
  • Verpflegungspauschale560 €
Ergebnis:Werbungskosten: 2.000 €

Fahrtkosten zur Berufsschule absetzen: So sparen Azubis Steuern

Für Auszubildende ist der Weg zur Berufsschule oft mit Kosten verbunden. Diese Kosten gelten steuerlich als Werbungskosten und können in der jährlichen Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Ob Sie viel Geld zurückbekommen, hängt entscheidend von der rechtlichen Einstufung der Schule ab.

Auswärtstätigkeit vs. Erste Tätigkeitsstätte

Im deutschen Steuerrecht wird unterschieden:

  • Auswärtstätigkeit (Reisekostenrecht): Ist der Ausbildungsbetrieb im Vertrag als die „erste Tätigkeitsstätte“ definiert, gilt der Weg zur Berufsschule als Auswärtstätigkeit. Der große Vorteil: Sie dürfen für jeden gefahrenen Kilometer (Hin- und Rückfahrt) 0,30 € absetzen. Bei 25 km Entfernung sind das 50 km Gesamtweg, also 15,00 € pro Schultag.
  • Erste Tätigkeitsstätte: Gilt die Schule selbst als erste Tätigkeitsstätte (selten, aber möglich bei reinen schulischen Ausbildungen), greift nur die normale Pendlerpauschale. Hier ist nur die einfache Wegstrecke absetzbar (0,30 € pro Kilometer, bei 25 km also 7,50 € pro Schultag).

Zoll & Finanzen – Werbungskostenpauschale

Offizielle steuerrechtliche Richtlinien zur Absetzbarkeit von Ausbildungskosten und Reisekosten.

Zum Finanzministerium