Pendlerpauschale 2026 – Entfernungspauschale richtig nutzen
Die Pendlerpauschale (auch Entfernungspauschale) ist einer der wichtigsten Werbungskostenabzüge für Arbeitnehmer in Deutschland. Sie können sie für jeden Arbeitstag geltend machen, an dem Sie tatsächlich Ihre Arbeitsstätte aufsuchen.
Aktueller Pauschalsatz 2026
- 1. bis 20. km: 0,30 € je Entfernungskilometer und Arbeitstag
- Ab dem 21. km: 0,38 € je Entfernungskilometer und Arbeitstag
- Maßgeblich ist die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
Homeoffice-Pauschale 2026
Für jeden Homeoffice-Tag können Sie 6 € (max. 1.260 €/Jahr = 210 Tage) als Werbungskosten geltend machen. Diese Pauschale ist kumulierbar mit der Pendlerpauschale – aber nur für unterschiedliche Tage.
Wann lohnt sich die Anlage N?
Der steuerliche Vorteil entsteht erst, wenn Ihre gesamten Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € übersteigen. Bei 220 Arbeitstagen und 35 km Entfernung übersteigen Sie diesen Betrag deutlich.