Einkommensteuer-Rechner

Einkommensteuer 2026 berechnen – progressiver Tarif, Grundfreibetrag und Grenzsteuersatz auf einen Blick

📋 Berechnungsgrundlagen

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Hintergrund & Berechnung

📊Steuertarif 2026

  • Grundfreibetrag: 11.784 € (steuerfrei)
  • Eingangssteuersatz: 14 % (ab 11.785 €)
  • Spitzensteuersatz: 42 % (ab 68.481 €)
  • Reichensteuer: 45 % (ab 277.826 €)

👨‍👩‍👧Ehegatten-Splitting

  • Zusammenveranlagte Ehepaare profitieren vom Splitting
  • Das zvE wird halbiert, die Steuer verdoppelt
  • Besonders vorteilhaft bei stark unterschiedlichen Einkommen

💡Steuer reduzieren

  • Werbungskosten (min. 1.230 € Pauschbetrag)
  • Sonderausgaben: KV-Beiträge, Spenden, Altersvorsorge
  • Außergewöhnliche Belastungen: Krankheitskosten usw.

Praxisbeispiele

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Normalverdiener

zvE 40.000 €, Einzelveranlagung

  • Grundfreibetrag (steuerfrei)11.784 €
  • Einkommensteuer (ca.)6.800 €
  • Effektiver Steuersatzca. 17 %
Ergebnis:ESt: ca. 6.800 €/Jahr
Gutverdiener

zvE 80.000 €, Einzelveranlagung

  • Einkommensteuer (ca.)22.960 €
  • Soli (falls fällig)0 €
  • Effektiver Steuersatzca. 28,7 %
Ergebnis:ESt: ca. 22.960 €/Jahr
Ehepaar Splitting

zvE 100.000 € gesamt, Splitting

  • Splitting-Einkommen50.000 €
  • ESt je Person (ca.)10.400 €
  • ESt gesamtca. 20.800 €
Ergebnis:ESt gesamt: ca. 20.800 €

Einkommensteuer 2026 – Tarif, Freibeträge und Berechnung

Die Einkommensteuer (ESt) ist die wichtigste direkte Steuer in Deutschland. Sie wird auf das zu versteuernde Einkommen (zvE) natürlicher Personen erhoben und ist progressiv gestaltet: Je höher das Einkommen, desto höher der Steuersatz.

Progressiver Steuertarif 2026

  • 0–11.784 €: Grundfreibetrag – keine Steuer
  • 11.785–17.005 €: Progressionszone I (14 % – 23,97 %)
  • 17.006–68.480 €: Progressionszone II (23,97 % – 42 %)
  • Ab 68.481 €: Proportionalzone (42 %)
  • Ab 277.826 €: Reichensteuer (45 %)

Was ist das zu versteuernde Einkommen?

Das zvE ergibt sich aus dem Gesamtbetrag der Einkünfte abzüglich Sonderausgaben (z.B. Vorsorgeaufwendungen), außergewöhnlichen Belastungen und sonstigen Abzügen. Es ist nicht identisch mit dem Bruttogehalt.

Einkommensteuer – BMF

Das BMF stellt den offiziellen Einkommensteuer-Rechner und alle Tarifinformationen bereit.

BMF-Steuerrechner