Solidaritätszuschlag 2026 – Wer zahlt noch?
Der Solidaritätszuschlag (Soli) wurde 1991 als temporäre Ergänzungsabgabe zur Finanzierung der deutschen Wiedervereinigung eingeführt. Seit 2021 ist er für den Großteil der Bevölkerung abgeschafft.
Freigrenze und Gleitzone
Der Soli fällt erst an, wenn die Einkommensteuer 18.130 € überschreitet (Einzelveranlagung). Zwischen 18.130 € und ca. 31.600 € gilt eine Gleitzone, in der der Soli schrittweise auf 5,5 % ansteigt.
Verfassungsrechtliche Debatte
Der Bundesfinanzhof und mehrere Finanzgerichte haben Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des weiterhin erhobenen Soli geäußert. Steuerpflichtige, die noch Soli zahlen, sollten ihre Bescheide offen halten.