Solidaritätszuschlag-Rechner

Solidaritätszuschlag 2026 – wer zahlt noch Soli und wie viel wird einbehalten?

🔢 Berechnungsgrundlagen

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Hintergrund & Berechnung

📊Soli-Regelung 2026

  • Freigrenze ESt (Einzel): 18.130 €/Jahr
  • Freigrenze ESt (Zusammen): 36.260 €/Jahr
  • Über Freigrenze: Gleitzone bis 5,5 % Soli
  • Voller Soli (5,5 %): ab ESt ca. 31.600 € (Einzel)

📅Geschichte des Soli

  • 1991 eingeführt zur Finanzierung der deutschen Einheit
  • Bis 2020: 5,5 % für alle Steuerzahler
  • Ab 2021: Wegfall für ca. 90 % der Steuerpflichtigen
  • Spitzenverdiener zahlen weiterhin vollen Soli

💡Wer zahlt noch Soli?

  • Zu versteuerndes Einkommen Einzel > ca. 96.000 €
  • Zu versteuerndes Einkommen Zusammen > ca. 192.000 €
  • Körperschaftsteuer: Soli weiterhin voll fällig
  • Kapitalertragsteuer: Soli wird automatisch einbehalten

Praxisbeispiele

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Kein Soli

ESt 14.000 € (unter Freigrenze)

  • Einkommensteuer14.000 €
  • Freigrenze (18.130 €)nicht erreicht
  • Soli0,00 €
Ergebnis:Kein Solidaritätszuschlag
Gleitzone

ESt 22.000 € (Gleitzone)

  • Einkommensteuer22.000 €
  • Über Freigrenze+3.870 €
  • Soli (Gleitzone)ca. 213 €
Ergebnis:Soli: ca. 213 €
Voller Soli

ESt 45.000 € (Spitzenverdiener)

  • Einkommensteuer45.000 €
  • Soli (5,5 %)2.475 €
  • Gesamtbelastung47.475 €
Ergebnis:Soli: 2.475 €

Solidaritätszuschlag 2026 – Wer zahlt noch?

Der Solidaritätszuschlag (Soli) wurde 1991 als temporäre Ergänzungsabgabe zur Finanzierung der deutschen Wiedervereinigung eingeführt. Seit 2021 ist er für den Großteil der Bevölkerung abgeschafft.

Freigrenze und Gleitzone

Der Soli fällt erst an, wenn die Einkommensteuer 18.130 € überschreitet (Einzelveranlagung). Zwischen 18.130 € und ca. 31.600 € gilt eine Gleitzone, in der der Soli schrittweise auf 5,5 % ansteigt.

Verfassungsrechtliche Debatte

Der Bundesfinanzhof und mehrere Finanzgerichte haben Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des weiterhin erhobenen Soli geäußert. Steuerpflichtige, die noch Soli zahlen, sollten ihre Bescheide offen halten.

Soli-Informationen – BMF

Das Bundesfinanzministerium informiert über den Solidaritätszuschlag und die neue Freigrenze.

Zum BMF