GKV-Beiträge für Selbstständige 2026: Alles was Sie wissen müssen
Hauptberuflich Selbstständige und Freiberufler, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind, zahlen den vollen Beitragssatz – also sowohl den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberanteil. Dies ist einer der größten finanziellen Unterschiede zur Angestelltentätigkeit.
Die Mindestbemessungsgrundlage
Auch wenn Ihr Gewinn unter 1.178,33 € monatlich liegt (oder Sie vorübergehend keinen Gewinn erwirtschaften), zahlen Sie Beiträge mindestens auf Basis dieser Mindestbemessungsgrundlage. Dies gilt für alle freiwillig GKV-Versicherten. Ausnahme: Selbstständige, die im Nebenberuf tätig sind und hauptberuflich angestellt sind, zahlen nur auf das tatsächliche Selbstständigen-Einkommen.
Pflegeversicherung – Kinderlosenzuschlag
Seit 2023 gilt ein gestaffelter Pflegebeitrag: Versicherte ohne Kinder zahlen 4,0 % (3,4 % + 0,6 % Zuschlag). Mit einem Kind bleiben es 3,4 %. Mit zwei Kindern unter 25 Jahren sinkt er auf 3,15 %, mit drei Kindern auf 2,9 % usw. Als Selbstständiger tragen Sie auch hier den vollen Beitragssatz.