GKV-Beitrag-Selbstständige-Rechner

Gesetzliche Krankenversicherungsbeiträge für Selbstständige korrekt berechnen

🏥 Berechnungsgrundlagen

€ / Monat
Mindest: 1.178,33 €/Monat | Maximum: 5.512,50 €/Monat (BBG 2026)
%
Durchschnitt 2026 ca. 1,7%. Günstigste Kassen: 0,59% (HKK), teuerste: 3,48%
IHR ERGEBNIS
Einkommen eingeben.

Hintergrund & Wissenswertes

📋Beitragssätze GKV 2026

  • Allgemeiner Beitragssatz: 14,6 % (einheitlich für alle Kassen)
  • Zusatzbeitrag: kassenindividuell, Ø ca. 1,7 % (2026)
  • Pflegeversicherung: 3,4 % (mit Kindern) oder 4,0 % (ohne Kinder über 23)
  • Selbstständige zahlen den vollen Satz (AN + AG-Anteil)

📊Bemessungsgrenzen 2026

  • Mindestbemessungsgrundlage: 1.178,33 €/Monat (§ 240 SGB V)
  • Beitragsbemessungsgrenze (BBG) KV: 5.512,50 €/Monat
  • Jahres-BBG KV: 66.150 €
  • Über der BBG steigt der Beitrag nicht weiter an

💡Alternative: PKV

  • PKV-Beiträge sind risikobasiert, nicht einkommensbasiert
  • Einmal gewählt, ist der Wechsel zurück in die GKV sehr schwer
  • Voraussetzung: Einkommen über Versicherungspflichtgrenze 73.800 €/Jahr (2026)
  • PKV bietet meist bessere Leistungen, aber höheres Risiko bei Krankheit

Praxisbeispiele

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Geringer Gewinn

Gewinn: 1.000 €/Mon. (unter Mindest-BBG)

  • Beitrag KV (14,6%+1,7%)193,01 €
  • Beitrag PV (3,4%)40,06 €
  • Bemessungsgrundlage1.178,33 € (Mindest)
Ergebnis:Gesamt: 233,07 €/Monat
Mittleres Einkommen

Gewinn: 3.500 €/Mon., 1 Kind

  • Beitrag KV (14,6%+1,7%)567,00 €
  • Beitrag PV (3,4%)119,00 €
  • Bemessungsgrundlage3.500 €
Ergebnis:Gesamt: 686,00 €/Monat
Höchstbeitrag

Gewinn: 7.000 €/Mon. (über BBG)

  • Beitrag KV (14,6%+1,7%)892,03 €
  • Beitrag PV (3,4%)187,43 €
  • Bemessungsgrundlage5.512,50 € (BBG)
Ergebnis:Gesamt: 1.079,46 €/Monat

GKV-Beiträge für Selbstständige 2026: Alles was Sie wissen müssen

Hauptberuflich Selbstständige und Freiberufler, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind, zahlen den vollen Beitragssatz – also sowohl den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberanteil. Dies ist einer der größten finanziellen Unterschiede zur Angestelltentätigkeit.

Die Mindestbemessungsgrundlage

Auch wenn Ihr Gewinn unter 1.178,33 € monatlich liegt (oder Sie vorübergehend keinen Gewinn erwirtschaften), zahlen Sie Beiträge mindestens auf Basis dieser Mindestbemessungsgrundlage. Dies gilt für alle freiwillig GKV-Versicherten. Ausnahme: Selbstständige, die im Nebenberuf tätig sind und hauptberuflich angestellt sind, zahlen nur auf das tatsächliche Selbstständigen-Einkommen.

Pflegeversicherung – Kinderlosenzuschlag

Seit 2023 gilt ein gestaffelter Pflegebeitrag: Versicherte ohne Kinder zahlen 4,0 % (3,4 % + 0,6 % Zuschlag). Mit einem Kind bleiben es 3,4 %. Mit zwei Kindern unter 25 Jahren sinkt er auf 3,15 %, mit drei Kindern auf 2,9 % usw. Als Selbstständiger tragen Sie auch hier den vollen Beitragssatz.

GKV-Spitzenverband – Beitragssätze 2026

Aktuelle Informationen zu Beitragssätzen, Bemessungsgrenzen und besonderen Regelungen für freiwillig Versicherte.

Zum GKV-Spitzenverband