Grundregeln für Gründer & Freelancer
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1
Steuererklärung vorbereiten
Legen Sie als Selbstständiger mindestens 30% Ihrer Gewinne für die Einkommensteuer-Nachzahlung beiseite.
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2
Kleinunternehmerregelung §19 UStG
Umsätze dürfen im Vorjahr 22.000 € nicht überschritten haben und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 € nicht übersteigen.
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3
Krankenkassen-Beiträge
Krankenkassen erheben Beiträge für Selbstständige auf Basis des Einkommensteuerbescheides. Es gibt Mindestbemessungsgrenzen.
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4
IHK-Pflichtmitgliedschaft
Gewerbetreibende sind automatisch Pflichtmitglied der IHK. Existenzgründer können in den ersten Jahren befreit werden.
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5
GmbH-Stammkapital
Für die Gründung einer GmbH sind 25.000 € Stammkapital erforderlich (UG bereits ab 1 €).