GmbH oder Einzelunternehmen: Der Steuervergleich 2026
Die Wahl der Rechtsform ist eine der wichtigsten unternehmerischen Entscheidungen. Aus steuerlicher Sicht sind Kapitalgesellschaften wie die GmbH und Personenunternehmen wie das Einzelunternehmen oder die GbR grundlegend unterschiedlich besteuert.
Steuerbelastung der GmbH
Eine GmbH zahlt auf ihren Gewinn Körperschaftsteuer (15 %) plus Solidaritätszuschlag (0,825 %) plus Gewerbesteuer (abhängig vom Hebesatz der Gemeinde, durchschnittlich ca. 14 %). Die Gesamtsteuerbelastung auf Unternehmensebene beläuft sich auf ca. 29,83 % bei einem Hebesatz von 400 %. Möchte der Gesellschafter-Geschäftsführer Gewinn privat entnehmen, fällt zusätzlich Abgeltungsteuer (25 %) zzgl. Soli (5,5 %) auf die Dividende an – effektiv ca. 26,375 %. Die kombinierte Belastung aus GmbH-Steuern und Ausschüttungsbesteuerung beträgt dann ca. 48,3 %.
Der Thesaurierungsvorteil
Der eigentliche Steuervorteil der GmbH liegt im Thesaurierungseffekt: Gewinne, die in der GmbH belassen (thesauriert) werden, sind nur mit ca. 29,83 % belastet – deutlich weniger als der Spitzensteuersatz von 42 % (bzw. 45 %) im Einzelunternehmen. Das einbehaltene Kapital kann für weitere Investitionen des Unternehmens genutzt werden. Dieser Vorteil kommt jedoch nur bei höheren Gewinnen zum Tragen, da die Fixkosten einer GmbH (Gründungskosten, Buchführung, Pflichtprüfungen) erheblich sind.