Kleinunternehmerregelung 2026 – Neue Grenzen und Regeln
Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG befreit Unternehmer mit geringem Umsatz von der Umsatzsteuerpflicht. Ab dem 1. Januar 2025 gelten neue, erhöhte Umsatzgrenzen.
Neue Grenzen ab 2025
- Vorjahresumsatz: max. 25.000 € (bisher 22.000 €)
- Laufendes Jahr: Prognostisch max. 100.000 € (bisher 50.000 €)
Wann lohnt sich die Regelbesteuerung?
Wer viele vorsteuerbelastete Eingangsrechnungen hat (z.B. viel Equipment kauft), kann durch den Vorsteuerabzug unter der Regelbesteuerung besser fahren. Außerdem: Bei B2B-Kunden macht der Kleinunternehmer-Status kaum Unterschied, da Unternehmen die USt ohnehin abziehen können.