Lohnfortzahlung-Rechner

Lohnfortzahlung bei Krankheit 2026 – 6 Wochen Entgeltfortzahlung und anschließendes Krankengeld berechnen

🏥 Berechnungsgrundlagen

Tage
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Hintergrund & Berechnung

🏥Lohnfortzahlungsgesetz (EntgFG)

  • 6 Wochen (42 Kalendertage) volles Gehalt vom Arbeitgeber
  • Anspruch nach 4 Wochen Betriebszugehörigkeit
  • Gilt pro Erkrankung (neue Erkrankung = neuer Anspruch)

💊Krankengeld nach 6 Wochen

  • 70 % des Bruttoeinkommens (max. 90 % des Nettos)
  • Bezugsdauer: max. 78 Wochen (1,5 Jahre) pro Erkrankung
  • Krankengeld = steuerfrei, aber Progressionsvorbehalt!

📋Pflichten des Arbeitnehmers

  • AU-Bescheinigung spätestens am 4. Krankheitstag
  • Ärztliche Bescheinigung elektronisch (eAU) seit 2023
  • Meldepflicht beim Arbeitgeber am 1. Krankheitstag

Praxisbeispiele

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Kurze Krankheit

3.500 €/Monat, 10 Krankheitstage

  • Fortzahlung (10 Arbeitstage = 2W)3.500,00 €
  • Netto erhaltenca. 2.550 €
  • Lohnfortzahlung: voll
Ergebnis:Vollständige Lohnfortzahlung
Längere Erkrankung

3.500 €/Monat, 50 Arbeitstage krank

  • 6 Wochen Lohnfortzahlung3.500 €/Monat
  • Ab Woche 7: Krankengeld (70%)ca. 2.450 €/Monat brutto
  • Netto Krankengeld (steuerfrei)ca. 2.450 €/Monat
Ergebnis:Krankengeld: ca. 2.450 €/Monat
Chronische Erkrankung

4.000 €/Monat, 78 Wochen max.

  • Maximales Krankengeld78 Wochen
  • Krankengeld (70%)ca. 2.800 €/Monat
  • DanachGgf. Erwerbsminderungsrente
Ergebnis:Max. 78 Wochen Krankengeld

Lohnfortzahlung bei Krankheit 2026 – Ihre Rechte

Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) sichert Arbeitnehmern bei Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit für die Dauer von bis zu sechs Wochen die Fortzahlung des Arbeitsentgelts in voller Höhe durch den Arbeitgeber.

Wann beginnt der Anspruch?

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung entsteht nach einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von mindestens vier Wochen. Bei Neueinstellungen müssen daher die ersten vier Wochen ohne Entgeltfortzahlung überbrückt werden – Krankengeld zahlt in dieser Zeit die Krankenkasse direkt.

Krankengeld nach 6 Wochen

Nach Ablauf der 6-wöchigen Lohnfortzahlung übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung. Das Krankengeld beträgt 70 % des Bruttoentgelts, jedoch maximal 90 % des Nettoentgelts und ist auf das Krankengeld-Höchstbetrag begrenzt (2026: ca. 120 € Tageshöchstsatz).

Krankengeld und Lohnfortzahlung

Die Bundesagentur für Arbeit und Ihre Krankenkasse informieren über Ihre Ansprüche.

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