Rechnungspflichtangaben-Prüfer

Rechnungen auf gesetzliche Pflichtangaben nach § 14 UStG prüfen

Berechnungsgrundlagen

IHR ERGEBNIS
Pflichtangaben prüfen.

Hintergrund & Wissenswertes

📜Pflichtangaben nach § 14 UStG

  • 1. Vollständiger Name + Anschrift Aussteller
  • 2. Vollständiger Name + Anschrift Empfänger
  • 3. Steuernummer ODER USt-IdNr.
  • 4. Ausstellungsdatum
  • 5. Fortlaufende Rechnungsnummer
  • 6. Menge und Art der Leistung/Lieferung
  • 7. Liefer- oder Leistungsdatum
  • 8. Netto-Entgelt + Steuersatz (getrennt nach Sätzen)
  • 9. Anzuwendender Steuersatz und Steuerbetrag

⚠️Risiken fehlender Angaben

  • Vorsteuerabzug des Empfängers gefährdet (§ 15 UStG)
  • Finanzamt kann Rechnungen bei Betriebsprüfungen beanstanden
  • Nachträgliche Rechnungskorrektur erforderlich (nur begrenzt rückwirkend möglich)
  • Strafen und Zinsen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit

🔍Besondere Fälle

  • Kleinbetragsrechnungen ≤ 250 € brutto: Vereinfachte Anforderungen nach § 33 UStDV
  • Gutschriften (Rechnungen vom Empfänger): Müssen als "Gutschrift" gekennzeichnet sein
  • Innergemeinschaftliche Lieferungen: USt-IdNr. des Empfängers zwingend erforderlich
  • Anzahlungsrechnungen: Müssen als solche bezeichnet sein

Praxisbeispiele

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Vollständige Rechnung

Alle 9 Pflichtangaben vorhanden

  • Status✅ Korrekt
  • Vorsteuerabzug möglichJa
  • RisikoKein Risiko
Ergebnis:Rechnung ist vollständig korrekt!
Fehlende Leistungsdatum

8 von 9 Pflichtangaben vorhanden

  • Fehlendes ElementLeistungsdatum
  • VorsteuerabzugGefährdet
  • RisikoHoch
Ergebnis:Rechnung muss nachgebessert werden
Kleinbetragsrechnung

Rechnung ≤ 250 € brutto

  • Vereinfachte AngabenNur 4 Angaben nötig
  • EmpfängerpflichtNicht erforderlich
  • SteuernummerNicht erforderlich
Ergebnis:Erleichterte Anforderungen gelten

Rechnungspflichtangaben 2026: § 14 UStG im Überblick

Eine ordnungsgemäße Rechnung ist nicht nur für die eigene Buchführung wichtig – sie ist die Grundvoraussetzung dafür, dass Ihr Kunde die ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen kann. Fehlt auch nur eine der gesetzlichen Pflichtangaben nach § 14 UStG, riskiert Ihr Geschäftspartner bei einer Betriebsprüfung den Verlust des Vorsteuerabzugs – was zu empfindlichen Steuernachzahlungen führen kann. Das schadet nachhaltig der Geschäftsbeziehung.

Kleinbetragsrechnungen (≤ 250 € brutto)

Für Rechnungen bis 250 € brutto (sog. Kleinbetragsrechnungen nach § 33 UStDV) gelten vereinfachte Anforderungen: Name und Anschrift des Ausstellers, Ausstellungsdatum, Menge und Art der Leistung, Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe sowie angewandter Steuersatz. Empfängerangaben und Rechnungsnummer sind nicht zwingend erforderlich.

Bundeszentralamt für Steuern – Rechnungsstellung

Offizieller Leitfaden des BZSt zu korrekter Rechnungsstellung und Pflichtangaben nach § 14 UStG.

Zum Bundeszentralamt