Das deutsche Erbrecht: Wer erbt wie viel ohne Testament?
Wenn ein Mensch verstirbt, ohne ein Testament oder einen Erbvertrag zu hinterlassen, greift die gesetzliche Erbfolge des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Diese basiert auf dem Verwandtschaftsgrad (Ordnungssystem) und dem Güterstand bei Verheirateten.
Das Ordnungssystem im BGB
Die Verwandten werden in verschiedene Ordnungen eingeteilt:
- 1. Ordnung: Kinder, Enkel und Urenkel des Erblassers (§ 1924 BGB).
- 2. Ordnung: Eltern des Erblassers und deren Nachkommen (Geschwister, Nichten, Neffen; § 1925 BGB).
- 3. Ordnung: Großeltern des Erblassers und deren Nachkommen (Onkel, Tanten, Cousinen; § 1926 BGB).
Verwandte einer näheren Ordnung schließen Verwandte einer ferneren Ordnung vollständig von der Erbfolge aus. Hat der Verstorbene beispielsweise Kinder (1. Ordnung), erben die Eltern (2. Ordnung) gesetzlich überhaupt nichts.