Schenkungsteuer-Rechner

Schenkungsteuer 2026 berechnen – Freibeträge alle 10 Jahre nutzen und Vermögen steuerfrei übertragen

🎁 Berechnungsgrundlagen

IHR ERGEBNIS (ESTIMATE)
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Hintergrund & Berechnung

🔄10-Jahres-Freibetrag

  • Freibeträge können alle 10 Jahre neu genutzt werden
  • Frühzeitige Planung ermöglicht steuerfreie Großtransfers
  • Kind: alle 10 Jahre 400.000 € steuerfrei

💰Identische Freibeträge wie Erbschaft

  • Ehegatte: 500.000 € | Kinder: 400.000 €
  • Enkel: 200.000 € | Eltern: 100.000 €
  • Geschwister und Dritte: 20.000 €

🏡Besonderheiten bei Immobilien

  • Selbstgenutztes Familienheim an Ehegatten: steuerfrei
  • Schenkung von Betriebsvermögen: Verschonungsregelung
  • Nießbrauchsvorbehalt senkt den steuerlichen Schenkungswert

Praxisbeispiele

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Eltern schenken Kind

Elternteil schenkt Kind 400.000 €

  • Freibetrag Kind400.000 €
  • Steuerpflichtiger Anteil0 €
  • Schenkungsteuer0 €
Ergebnis:Komplett steuerfrei!
Über Freibetrag

Kind bekommt 600.000 € geschenkt

  • Freibetrag400.000 €
  • Steuerpflichtiger Anteil200.000 €
  • Schenkungsteuer (11 %, SK I)22.000 €
Ergebnis:Schenkungsteuer: 22.000 €
Optimierter Transfer

2 Elternteile schenken je 400.000 €

  • Mutter schenkt 400.000 €Steuerfrei
  • Vater schenkt 400.000 €Steuerfrei
  • Gesamt übertragen800.000 € – steuerfrei!
Ergebnis:Gesamt steuerfrei: 800.000 €

Schenkungsteuer 2026 – Vermögen steuerfrei übertragen

Die Schenkungsteuer (SchenkSt) ist die Schwestersteuer der Erbschaftsteuer. Sie gilt für alle freigebigen Zuwendungen unter Lebenden. Die Regelungen sind weitgehend identisch mit denen der Erbschaftsteuer.

Der strategische Vorteil der Schenkung

Im Gegensatz zur Erbschaft ermöglicht die Schenkung eine aktive Planung: Durch regelmäßige Schenkungen innerhalb der 10-Jahres-Frist kann Vermögen über Generationen steuerfrei übertragen werden.

Nießbrauchsvorbehalt – Schenkung mit Nutzungsrecht

Schenken Sie eine Immobilie und behalten sich dabei das Nießbrauchsrecht (z.B. Wohnrecht auf Lebenszeit) vor, wird der Schenkungswert um den kapitalisierten Wert des Nießbrauchs gemindert. Dies reduziert die Steuerlast erheblich.

Schenkungsteuer – BMF

Das Bundesfinanzministerium erklärt das Schenkungsteuerrecht und die Freibeträge.

Zum BMF