Erbschaftsteuer-Rechner

Erbschaftsteuer 2026 berechnen – Freibeträge, Steuerklassen und Steuersätze nach Verwandtschaftsgrad

🏛️ Berechnungsgrundlagen

IHR ERGEBNIS (ESTIMATE)
Bitte Eingaben vornehmen und berechnen.

Hintergrund & Berechnung

💰Freibeträge nach Verwandtschaft

  • Ehegatte / Lebenspartner: 500.000 €
  • Kinder: 400.000 € je Kind
  • Enkel: 200.000 € je Enkel
  • Eltern/Großeltern: 100.000 €
  • Sonstige Verwandte & Dritte: 20.000 €

📊Steuersätze nach Steuerklasse

  • Steuerklasse I (Ehegatte, Kinder, Eltern): 7 % – 30 %
  • Steuerklasse II (Geschwister, Nichten/Neffen): 15 % – 43 %
  • Steuerklasse III (Dritte): 30 % – 50 %

🏡Begünstigungen für Immobilien

  • Selbstbewohntes Familienheim an Ehegatte: steuerfrei
  • Kinder erben selbstbewohntes Haus bis 200 m² steuerfrei (10 J. Eigennutzung)
  • Betriebsvermögen: Verschonungsabschlag 85 % oder 100 %

Praxisbeispiele

Alle Steuer-Rechner ansehen
Kind erbt

Kind erbt 600.000 €

  • Freibetrag Kind400.000 €
  • Steuerpflichtiger Anteil200.000 €
  • ESt-Klasse I (11 %)22.000 €
Ergebnis:Erbschaftsteuer: 22.000 €
Ehegatte erbt

Ehegatte erbt 1.000.000 €

  • Freibetrag500.000 €
  • Steuerpflichtiger Anteil500.000 €
  • Steuer (15 %, SK I)75.000 €
Ergebnis:Erbschaftsteuer: 75.000 €
Dritter erbt

Freund erbt 100.000 €

  • Freibetrag20.000 €
  • Steuerpflichtiger Anteil80.000 €
  • Steuer (30 %, SK III)24.000 €
Ergebnis:Erbschaftsteuer: 24.000 €

Erbschaftsteuer 2026 – Freibeträge und Steuersätze

Die Erbschaftsteuer in Deutschland wird auf den Erwerb von Todes wegen erhoben. Sie richtet sich nach dem Wert des Nachlasses und dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Erben.

Persönliche Freibeträge

Jeder Erbe hat persönliche Freibeträge, die alle 10 Jahre neu genutzt werden können. Dies ermöglicht eine schrittweise steuerfreie Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten (Schenkungen).

Steuerklassen im ErbStG

  • Steuerklasse I: Ehegatten, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Eltern (Steuersatz: 7–30 %)
  • Steuerklasse II: Geschwister, Nichten/Neffen, Schwiegereltern (15–43 %)
  • Steuerklasse III: Alle übrigen Erwerber (30–50 %)

Erbschaftsteuer – Finanzministerium

Das Bundesfinanzministerium informiert ausführlich über das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht.

Zum BMF