EÜR 2026: Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung für Selbstständige
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist das beliebteste Verfahren zur Gewinnermittlung für Selbstständige in Deutschland. Im Gegensatz zur doppelten Buchführung (Bilanzierung) brauchen Sie keine aufwändige Buchführung zu führen – Sie stellen lediglich Ihre Einnahmen den abzugsfähigen Betriebsausgaben gegenüber.
Das Zu- und Abflussprinzip
Das wichtigste Prinzip der EÜR ist das sogenannte „Zufluss-/Abflussprinzip" nach § 11 EStG: Einnahmen sind in dem Jahr steuerlich relevant, in dem das Geld auf Ihrem Konto eingeht. Ausgaben sind abziehbar in dem Jahr, in dem sie tatsächlich bezahlt wurden. Das kann zu Jahresverschiebungen führen: Eine Rechnung vom Dezember, die erst im Januar des Folgejahres bezahlt wird, ist eine Einnahme des Folgejahres.
Abschreibungen (AfA) in der EÜR
Investitionsgüter, die mehr als 800 € netto kosten (sog. nicht geringwertige Wirtschaftsgüter), dürfen nicht sofort als Betriebsausgabe abgezogen werden, sondern müssen über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben werden (AfA). Güter bis 800 € netto können als Sofortabschreibung (GWG) im Kaufjahr vollständig abgezogen werden.