Betriebsausgaben-Rechner

Alle absetzbaren Betriebsausgaben erfassen und Steuerersparnis berechnen

📋 Berechnungsgrundlagen

€ / Monat
Alternativ: Pauschale 1.260 €/Jahr (Tagespauschale 6 € × max. 210 Tage), wenn kein Mittelpunkt
€ / Monat
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km / Jahr
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Hintergrund & Wissenswertes

🏠Häusliches Arbeitszimmer

  • Absetzbar wenn: ausschließlich geschäftlich genutzt UND Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit
  • Anteil = (Arbeitszimmer m² / Gesamt-Wohnung m²) × Gesamtmiete + NK
  • Alternative: Tagespauschale 6 €/Tag (max. 210 Tage/Jahr = 1.260 €) wenn kein Mittelpunkt
  • Keine Begrenzung mehr bei Mittelpunkts-Arbeitszimmer (seit 2023-Reform)

🚗Fahrtkosten

  • Kilometerpauschale: 0,30 €/km für erste 20 km, 0,38 €/km ab 21 km (PKW)
  • Alternativ: Tatsächliche Kfz-Kosten nach Fahrtenbuch (100 % Betriebsanteil)
  • Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte: Nur Pendlerpauschale (nicht Betriebsausgabe)
  • Dienstreisen: Volle Kosten absetzbar (Fahrt, Hotel, Verpflegungspauschalen)

🍽️Bewirtungskosten

  • Nur 70 % des Netto-Betrags absetzbar (§ 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG)
  • Vollständiger schriftlicher Nachweis erforderlich (Ort, Datum, Teilnehmer, Anlass)
  • Vorsteuerabzug auf den vollen Rechnungsbetrag möglich
  • Privatanteile (z.B. Ehegatte ohne Bezug) müssen herausgerechnet werden

Praxisbeispiele

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Freelancer (Home-Office)

12 m² Arbeitszimmer, 8.000 km

  • Arbeitszimmer-Anteil2.160 €/Jahr
  • Fahrtkosten (km-Pausch.)2.880 €/Jahr
  • Sonstige Ausgaben4.000 €/Jahr
Ergebnis:Absetzbar: ca. 9.040 €/Jahr
Beraterin mit Büro

Büroraum + Fahrzeug + Bewirtung

  • Büromiete (12 Mon.)7.200 €
  • Fahrtkosten4.560 €
  • Bewirtung (70%)1.400 €
Ergebnis:Absetzbar: ca. 16.160 €/Jahr
Steuerersparnis

Grenzsteuersatz 35%, Ausgaben 18.000 €

  • Absetzbare Ausgaben18.000 €
  • Steuerersparnis (35%)6.300 €
  • Nettokosten wirklich11.700 €
Ergebnis:Nettokostenreduktion: 35%

Betriebsausgaben 2026: Was ist steuerlich absetzbar?

Als Selbstständiger haben Sie das Recht, alle Betriebsausgaben von Ihren Einnahmen abzuziehen. Dies reduziert Ihren steuerpflichtigen Gewinn und damit die Einkommensteuer-Last. Das Steuerrecht definiert Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4 EStG als „Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind".

Das Arbeitszimmer: Regelungen nach der Reform 2023

Seit dem Jahressteuergesetz 2022 (angewendet ab 2023) wurden die Regelungen zum häuslichen Arbeitszimmer reformiert. Wenn das Arbeitszimmer der „Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit" ist, können Sie die anteiligen Kosten ohne Begrenzung vollständig absetzen. Ist das Arbeitszimmer kein Mittelpunkt (z.B. bei zusätzlichem Büro), gilt alternativ die Tagespauschale von 6 € pro Tag, maximal für 210 Tage pro Jahr (= 1.260 €).

Bundesministerium der Finanzen – Betriebsausgaben

Offizielle BMF-Schreiben zu häuslichem Arbeitszimmer, Bewirtungskosten und Fahrtkosten-Regelungen.

Zum BMF