Gründerzuschuss 2026: So finanzieren Sie den Start in die Selbstständigkeit
Der Gründerzuschuss (GZ) ist eines der attraktivsten Fördermittel für Existenzgründer in Deutschland. Er richtet sich ausschließlich an Personen, die einen laufenden Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I) haben und sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen möchten.
Die zwei Förderphasen im Detail
Phase 1 (6 Monate): Sie erhalten monatlich Ihr bisheriges ALG-I plus eine Pauschale von 300 € für die soziale Absicherung. In dieser Phase müssen Sie Ihre selbstständige Tätigkeit vollumfänglich ausüben und dürfen die Selbstständigkeit nicht aufgeben. Sie zahlen die 300 € Pauschale in der Regel für freiwillige Sozialversicherungsbeiträge.
Phase 2 (9 Monate): Nach Ablauf der Phase 1 können Sie bei der Agentur für Arbeit die zweite Phase beantragen. In dieser erhalten Sie nur noch die 300 € Pauschale pro Monat. Sie müssen nachweisen, dass Ihre Selbstständigkeit nachhaltig und wirtschaftlich ist (z.B. durch eine positive Entwicklung des Geschäfts).