Gründerzuschuss-Rechner

Gründerzuschuss der Bundesagentur für Arbeit berechnen und prüfen

🚀 Berechnungsgrundlagen

€ / Monat
Der Gründerzuschuss Phase 1 entspricht Ihrem monatlichen ALG I + 300 € Pauschale
Tage
Mindestens 150 Tage verbleibender Anspruch für Förderantrag erforderlich
IHR ERGEBNIS
ALG I-Betrag eingeben.

Hintergrund & Wissenswertes

🚀Was ist der Gründerzuschuss?

  • Staatliche Förderung für ALG-I-Bezieher, die sich selbstständig machen
  • Geregelt in § 93 und § 94 SGB III (Sozialgesetzbuch)
  • Ziel: Brücke zwischen Arbeitslosigkeit und nachhaltiger Selbstständigkeit
  • Keine Rückzahlungspflicht – Zuschuss, kein Darlehen

📅Phasen der Förderung

  • Phase 1: 6 Monate, Betrag = ALG I + 300 € Sozialversicherungspauschale
  • Phase 2: 9 Monate, Betrag = 300 € Sozialversicherungspauschale
  • Phase 2 ist ebenfalls eine Ermessensleistung (nicht automatisch)
  • Gesamtdauer: max. 15 Monate Förderung möglich

📋Voraussetzungen

  • Anspruch auf ALG I mit mindestens 150 verbleibenden Anspruchstagen
  • Stellungnahme einer fachkundigen Stelle (IHK, HWK, Steuerberater, Bank)
  • Überzeugender Businessplan mit Rentabilitätsvorschau
  • Antrag muss VOR Gewerbe- oder Freiberufler-Anmeldung gestellt werden

Praxisbeispiele

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Standard-Gründer

ALG 1.500 €/Mon., Phase 1+2

  • Phase 1 (6 Mon.): 1.800 €10.800 €
  • Phase 2 (9 Mon.): 300 €2.700 €
  • Gesamtförderung13.500 €
Ergebnis:Gesamtförderung: 13.500 €
Topverdiener-Gründer

ALG 2.800 €/Mon., Phase 1+2

  • Phase 1 (6 Mon.): 3.100 €18.600 €
  • Phase 2 (9 Mon.): 300 €2.700 €
  • Gesamtförderung21.300 €
Ergebnis:Gesamtförderung: 21.300 €
Nur Phase 1

ALG 1.200 €/Mon., nur Phase 1

  • Phase 1 (6 Mon.): 1.500 €9.000 €
  • Phase 2nicht beantragt
  • Gesamtförderung9.000 €
Ergebnis:Gesamtförderung: 9.000 €

Gründerzuschuss 2026: So finanzieren Sie den Start in die Selbstständigkeit

Der Gründerzuschuss (GZ) ist eines der attraktivsten Fördermittel für Existenzgründer in Deutschland. Er richtet sich ausschließlich an Personen, die einen laufenden Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I) haben und sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen möchten.

Die zwei Förderphasen im Detail

Phase 1 (6 Monate): Sie erhalten monatlich Ihr bisheriges ALG-I plus eine Pauschale von 300 € für die soziale Absicherung. In dieser Phase müssen Sie Ihre selbstständige Tätigkeit vollumfänglich ausüben und dürfen die Selbstständigkeit nicht aufgeben. Sie zahlen die 300 € Pauschale in der Regel für freiwillige Sozialversicherungsbeiträge.

Phase 2 (9 Monate): Nach Ablauf der Phase 1 können Sie bei der Agentur für Arbeit die zweite Phase beantragen. In dieser erhalten Sie nur noch die 300 € Pauschale pro Monat. Sie müssen nachweisen, dass Ihre Selbstständigkeit nachhaltig und wirtschaftlich ist (z.B. durch eine positive Entwicklung des Geschäfts).

Bundesagentur für Arbeit – Gründerzuschuss

Offizielle Informationen, Antragsformulare und Beratungsmöglichkeiten zum Gründerzuschuss der Bundesagentur für Arbeit.

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