Haushaltshilfe 2026 – Steuerlich richtig absetzen
Wer eine Haushaltshilfe legal beschäftigt, kann die Kosten nach § 35a EStG direkt von der Steuerschuld abziehen – nicht nur von der Bemessungsgrundlage. Das macht die Förderung besonders wertvoll.
Unterschied: haushaltsnahe Beschäftigung vs. Dienstleistung
- Haushaltsnahe Beschäftigung (eigene Anstellung): 20 % der Lohnkosten, max. 510 €/Jahr
- Haushaltsnahe Dienstleistungen (Unternehmen/Agentur): 20 %, max. 4.000 €/Jahr
Voraussetzungen für die Steuerermäßigung
Die Haushaltshilfe muss legal angemeldet sein. Bei Minijobs: Haushaltsscheck-Verfahren über die Minijobzentrale. Bei SV-pflichtiger Beschäftigung: normale Sozialversicherungsanmeldung. Barzahlung ist nicht absetzbar – nur Überweisung!