Handwerkerkosten 2026 – Steuerlich optimal absetzen
Wer Handwerker für Arbeiten im eigenen Haushalt beauftragt, kann 20 % der Lohnkosten direkt von der Einkommensteuer abziehen – maximal 1.200 € pro Jahr. Dieser Abzug gilt direkt von der Steuerschuld, nicht nur von der Bemessungsgrundlage.
Aufschlüsselung der Rechnung verlangen
Damit das Finanzamt die Lohnkosten anerkennt, muss die Handwerkerrechnung Lohn- und Materialkosten getrennt ausweisen. Handwerker sind auf Anfrage verpflichtet, eine aufgeschlüsselte Rechnung auszustellen.
Kombinierbar mit Haushaltshilfe-Ermäßigung
Die Handwerker-Ermäßigung (max. 1.200 €) und die haushaltsnahe Dienstleistungsermäßigung (max. 4.000 €) können im selben Jahr kombiniert werden. So sind bis zu 5.200 € Steuerermäßigung möglich!