Handwerkerkosten-Rechner

Handwerkerkosten 2026 absetzen – 20 % Steuerermäßigung auf Lohnkosten direkt von der Steuerschuld

🔨 Berechnungsgrundlagen

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Hintergrund & Berechnung

🔨Steuerermäßigung § 35a EStG

  • 20 % der Lohnkosten direkt von der Steuerschuld
  • Maximum: 1.200 €/Jahr (bei 6.000 € Lohnkosten)
  • Gilt für Reparaturen, Renovierungen im Eigenheim/Mietwohnung

🏡Was ist absetzbar?

  • Handwerkerleistungen im Haushalt (Maler, Installateur, Dachdecker)
  • Modernisierungen und Renovierungen
  • Schornsteinfeger, Wartungsarbeiten
  • Nicht: Neubaumaßnahmen, Eigenleistungen

📋Wichtige Voraussetzungen

  • Zahlung per Überweisung (kein Bargeld!)
  • Rechnung mit ausgewiesenen Lohnkosten nötig
  • Leistung muss im eigenen Haushalt erbracht werden
  • Kein Zweck­gebäude (Büro, Ferienhaus – eingeschränkt)

Praxisbeispiele

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Badezimmer-Renovierung

4.000 € Lohn, 6.000 € Material

  • Lohnkosten (absetzbar)4.000 €
  • Steuerermäßigung (20 %)800 €
  • Material (nicht absetzbar)6.000 €
Ergebnis:Steuerersparnis: 800 €
Dachreparatur

6.000 € Lohn (Maximum)

  • Lohnkosten6.000 €
  • 20 % = 1.200 € (Maximum)undefined
  • Maximal mögliche Ermäßigung1.200 €
Ergebnis:Max. Steuerersparnis: 1.200 €
Kleiner Handwerker

1.500 € Lohn, 500 € Material

  • Lohnkosten1.500 €
  • Steuerermäßigung (20 %)300 €
  • Effektive Nettokosten1.200 €
Ergebnis:Steuerersparnis: 300 €

Handwerkerkosten 2026 – Steuerlich optimal absetzen

Wer Handwerker für Arbeiten im eigenen Haushalt beauftragt, kann 20 % der Lohnkosten direkt von der Einkommensteuer abziehen – maximal 1.200 € pro Jahr. Dieser Abzug gilt direkt von der Steuerschuld, nicht nur von der Bemessungsgrundlage.

Aufschlüsselung der Rechnung verlangen

Damit das Finanzamt die Lohnkosten anerkennt, muss die Handwerkerrechnung Lohn- und Materialkosten getrennt ausweisen. Handwerker sind auf Anfrage verpflichtet, eine aufgeschlüsselte Rechnung auszustellen.

Kombinierbar mit Haushaltshilfe-Ermäßigung

Die Handwerker-Ermäßigung (max. 1.200 €) und die haushaltsnahe Dienstleistungsermäßigung (max. 4.000 €) können im selben Jahr kombiniert werden. So sind bis zu 5.200 € Steuerermäßigung möglich!

Haushaltsnahe Leistungen – BMF

Das BMF informiert über alle abzugsfähigen Handwerkerleistungen nach § 35a EStG.

Zum BMF