Wie hoch sollte die Instandhaltungsrücklage sein?
Die Instandhaltungsrücklage (auch Erhaltungsrückrücklage genannt) dient der Finanzierung künftiger Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen des Gemeinschaftseigentums von Wohnungseigentümergemeinschaften. Aber auch Besitzer von Einfamilienhäusern sollten monatlich Geld beiseitelegen.
Richtwerte nach der II. Berechnungsverordnung (§ 28 II. BV)
Im sozialen Wohnungsbau gelten feste Sätze pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr, die sich bewährt haben. Bei Neubauten sind dies ca. 7,10 €, bei älteren Gebäuden bis zu 11,50 € pro Quadratmeter im Jahr. Diese Beträge bilden das Fundament für die Kalkulation des monatlichen Hausgeldes.