Instandhaltungsrücklagen-Rechner

Monatliche Rücklage für Haus und Wohnung kalkulieren

🧱 Berechnungsgrundlagen

qm
/ 1000
IHR SCHÄTZWERT
Immobiliendaten eingeben

Hintergrund & Berechnung

🧱Peterssche Formel

  • Klassische Faustformel für Hausbesitzer
  • In 80 Jahren fallen das 1,5-fache der Herstellungskosten für Instandhaltung an
  • Davon entfallen 65 % auf das Gemeinschaftseigentum

⚖️II. BV Berechnungsverordnung

  • Gesetzlicher Richtwert für den sozialen Wohnungsbau
  • Wird oft als Mindeststandard für WEGs herangezogen
  • Staffelung nach Gebäudealter verhindert Unterdeckung

🔧Sonderumlagen vermeiden

  • Ist die Rücklage zu gering, drohen bei Großreparaturen (Dach, Heizung) hohe Sonderumlagen
  • Regelmäßige Anpassung der Zuführung schützt Eigentümer

Praxisbeispiele

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Neubauwohnung

85 qm, Alter < 22 Jahre, MEA 100

  • Rücklage/qm/Jahr7,10 €
  • Gesamtsumme WEG/Jahr6.035 €
Ergebnis:ca. 50,29 € / Monat
Altbauwohnung

100 qm, Alter > 32 Jahre, MEA 120

  • Rücklage/qm/Jahr11,50 €
  • Gesamtsumme WEG/Jahr9.583 €
Ergebnis:ca. 95,83 € / Monat
Einfamilienhaus (Empf.)

140 qm, Alter 25 Jahre (Alleineigentümer)

  • Rücklage/qm/Jahr9,00 €
  • Anteil100%
Ergebnis:ca. 105,00 € / Monat

Wie hoch sollte die Instandhaltungsrücklage sein?

Die Instandhaltungsrücklage (auch Erhaltungsrückrücklage genannt) dient der Finanzierung künftiger Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen des Gemeinschaftseigentums von Wohnungseigentümergemeinschaften. Aber auch Besitzer von Einfamilienhäusern sollten monatlich Geld beiseitelegen.

Richtwerte nach der II. Berechnungsverordnung (§ 28 II. BV)

Im sozialen Wohnungsbau gelten feste Sätze pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr, die sich bewährt haben. Bei Neubauten sind dies ca. 7,10 €, bei älteren Gebäuden bis zu 11,50 € pro Quadratmeter im Jahr. Diese Beträge bilden das Fundament für die Kalkulation des monatlichen Hausgeldes.

Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

Gesetz über das Wohnungseigentum und die Dauerwohnrechte.

Zum WEG-Gesetz