Kirchensteuer 2026 – Berechnung und Abzugsfähigkeit
Die Kirchensteuer wird von Mitgliedern der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften (vor allem kath. und ev. Kirche) als Zuschlag zur Einkommensteuer erhoben.
Berechnung der Kirchensteuer
Kirchensteuer = Einkommensteuer × Kirchensteuersatz (8 % oder 9 %). Die Kappungsgrenze (2,75–4 % des zvE) begrenzt die Kirchensteuer für Spitzenverdiener.
Steuerliche Absetzbarkeit
Die gezahlte Kirchensteuer ist vollständig als Sonderausgabe in der Steuererklärung (Anlage Vorsorgeaufwand) absetzbar. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 % erstattet das Finanzamt 30 % der gezahlten Kirchensteuer zurück.