Kirchensteuer-Rechner

Kirchensteuer 2026 berechnen – 8 % oder 9 % auf die Einkommensteuer je nach Bundesland

Berechnungsgrundlagen

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Hintergrund & Berechnung

Kirchensteuer 2026

  • Erhebung als Prozentsatz der Einkommensteuer
  • Bayern & Baden-Württemberg: 8 %
  • Alle anderen Bundesländer: 9 %
  • Kappungsgrenze je nach Bundesland 2,75–4 % des zvE

📋Steuerliche Abzugsfähigkeit

  • Kirchensteuer vollständig als Sonderausgabe absetzbar
  • Effektive Nettobelastung dadurch deutlich geringer
  • Bei 30 % Grenzsteuersatz: 30 % der Kirchensteuer zurück

🚪Kirchenaustritt

  • Kirchenaustritt beim Amtsgericht oder Standesamt
  • Gebühren: ca. 10–30 € (je nach Bundesland)
  • Wirkung: Ab Folgemonat keine Kirchensteuer mehr
  • Achtung: Kein Empfang kirchlicher Sakramente mehr

Praxisbeispiele

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Normalverdiener

ESt 6.000 €, NRW (9 %)

  • Einkommensteuer6.000 €
  • Kirchensteuer (9 %)540 €
  • KiSt als Sonderausgabe (30%)–162 €
Ergebnis:Netto-Kirchensteuer: ca. 378 €
Bayern

ESt 12.000 €, Bayern (8 %)

  • Einkommensteuer12.000 €
  • Kirchensteuer (8 %)960 €
  • Effektive KiSt nach Abzugca. 672 €
Ergebnis:Netto-Kirchensteuer: ca. 672 €
Kapitalerträge

Abgeltungsteuer 2.000 €, 9 % KiSt

  • Abgeltungsteuer2.000 €
  • KiSt auf KapErt (9 %)180 €
  • Abgeltungsteuer korrigiert1.932 €
Ergebnis:Kirchensteuer: 180 €

Kirchensteuer 2026 – Berechnung und Abzugsfähigkeit

Die Kirchensteuer wird von Mitgliedern der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften (vor allem kath. und ev. Kirche) als Zuschlag zur Einkommensteuer erhoben.

Berechnung der Kirchensteuer

Kirchensteuer = Einkommensteuer × Kirchensteuersatz (8 % oder 9 %). Die Kappungsgrenze (2,75–4 % des zvE) begrenzt die Kirchensteuer für Spitzenverdiener.

Steuerliche Absetzbarkeit

Die gezahlte Kirchensteuer ist vollständig als Sonderausgabe in der Steuererklärung (Anlage Vorsorgeaufwand) absetzbar. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 % erstattet das Finanzamt 30 % der gezahlten Kirchensteuer zurück.

Kirchensteuer-Infos

Die Landesfinanzbehörden und Kirchensteuerbüros informieren über Erhebung und Austritt.

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