Mietpreisbremse: Wann zahlen Mieter zu viel?
Die Mietpreisbremse soll den rasanten Anstieg der Wohnkosten in Ballungsräumen eindämmen. Sie ist in den Landesverordnungen der jeweiligen Bundesländer geregelt. Liegt eine Wohnung im Geltungsbereich, darf die Miete bei Vertragsabschluss maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Wie ermittelt man die ortsübliche Vergleichsmiete?
Zur Bestimmung dient der qualifizierte Mietspiegel der Stadt oder Gemeinde. Hierbei werden Kriterien wie Baujahr, Wohnfläche, energetischer Zustand, Ausstattung und Lage der Immobilie berücksichtigt.