Nebenkostenabrechnung prüfen: So gehen Sie vor
Vermieter müssen Betriebskosten jährlich abrechnen. Die Abrechnung muss übersichtlich gestaltet sein, den angewendeten Umlageschlüssel benennen und die Gesamtkosten schlüssig aufschlüsseln.
Die 12-Monats-Frist zur Abrechnung
Der Abrechnungszeitraum beträgt meist das Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember). Der Vermieter muss dem Mieter die Abrechnung spätestens bis zum 31. Dezember des Folgejahres zustellen. Geht die Abrechnung später ein, erlischt der Anspruch des Vermieters auf eine Nachzahlung.