Probezeit 2026 – Rechte, Fristen und Kündigungsschutz
Die Probezeit dient beiden Seiten dazu, das Arbeitsverhältnis zu erproben. Der Gesetzgeber setzt die maximale Dauer auf 6 Monate fest. In dieser Zeit gelten erleichterte Kündigungsmöglichkeiten.
Kündigungsfrist in der Probezeit
Während der Probezeit können beide Seiten das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von lediglich 2 Wochen kündigen – und das ohne Angabe von Gründen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Wann greift der Kündigungsschutz?
Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) schützt Arbeitnehmer erst nach einer Betriebszugehörigkeit von mehr als 6 Monaten – unabhängig davon, wie lang die vereinbarte Probezeit war. Erst danach muss der Arbeitgeber einen sozialen Rechtfertigungsgrund für eine Kündigung vorweisen.
Besondere Personengruppen
Schwangere genießen auch in der Probezeit Kündigungsschutz nach dem Mutterschutzgesetz. Schwerbehinderte Menschen haben nach mehr als 6 Monaten Betriebszugehörigkeit erhöhten Kündigungsschutz, der die Beteiligung des Integrationsamts erfordert.