Reisekosten-Rechner

Dienstreisekosten 2026 vollständig berechnen – Kilometer, Pauschalen, Übernachtung und steuerfreie Erstattung

✈️ Berechnungsgrundlagen

km
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Hintergrund & Berechnung

🚗Fahrtkosten 2026

  • Km-Pauschale Pkw: 0,38 €/km (ab 2024)
  • Km-Pauschale Motorrad: 0,17 €/km
  • Alternativ: Erste-Klasse-Bahnticket oder Flug (Nachweis nötig)

🍽️Verpflegungspauschalen 2026

  • Abwesenheit ≥ 8 Stunden: 14 €
  • Ganztägig / An-Abreisetag: 28 €
  • Bei AG-Mahlzeiten: 20 %/40 % Kürzung

🏨Übernachtungskosten

  • Hotelpauschale (Erstattung ohne Beleg): 20 €/Nacht
  • Tatsächliche Kosten: mit Beleg vollständig erstattbar
  • Dreimonatsfrist: nach 3 Monaten selber Ort endet Pauschale

Praxisbeispiele

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Kurzdienstreise

300 km, 1 Tag (8h+), kein Hotel

  • Fahrtkosten (300 km × 0,38)114 €
  • Verpflegungspauschale (14 €)14 €
  • Gesamt steuerfreie Erstattung128 €
Ergebnis:Steuerfreie Erstattung: 128 €
Mehrtägige Reise

500 km, 2 Tage, Hotel 120 €

  • Fahrtkosten (500 km × 0,38)190 €
  • Verpflegung (2 × 28 €)56 €
  • Übernachtung120 €
Ergebnis:Gesamte Reisekosten: 366 €
Auslandsdienstreise

Flug 350 €, Wien 2 Tage, Hotel 200 €

  • Flugkosten350 €
  • Verpflegung Wien (45 € × 2)90 €
  • Hotel200 €
Ergebnis:Gesamte Reisekosten: 640 €

Reisekosten 2026 – Dienstreisen richtig abrechnen

Dienstreisekosten sind beruflich veranlasste Reisekosten, die entweder vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet oder vom Arbeitnehmer als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden können.

Kategorien der Reisekosten

  • Fahrtkosten: Km-Pauschale oder tatsächliche Kosten
  • Verpflegungsmehraufwand: Pauschbeträge je nach Abwesenheitsdauer
  • Übernachtungskosten: Mit Beleg in tatsächlicher Höhe
  • Reisenebenkosten: Parken, Gepäck, Telefon, Trinkgeld (begrenzt)

Dreimonatsfrist bei regelmäßiger Auswärtstätigkeit

Bei mehr als 3 Monaten an derselben auswärtigen Tätigkeitsstätte entfällt die Verpflegungspauschale. Fahrtkosten bleiben dagegen weiterhin absetzbar (dann als Entfernungspauschale).

Reisekostenrecht – BMF

Das BMF veröffentlicht jährlich die Auslandspauschalen und alle relevanten Reisekostenregeln.

Zum BMF