Doppelte-Haushaltsführung-Rechner

Doppelte Haushaltsführung 2026 – Wohnungskosten, Verpflegung und Heimfahrten steuerlich absetzen

🏠 Berechnungsgrundlagen

km
Fahrten
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Hintergrund & Berechnung

🏠Absetzbare Kosten

  • Miete Zweitwohnung: max. 1.000 €/Monat (inkl. NK)
  • Wöchentliche Heimfahrt: Entfernungspauschale (1× wöchentlich)
  • Verpflegungspauschale: 28 €/Tag (erste 3 Monate)
  • Umzugskosten bei Einzug / Auszug

📋Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz am Ort des Lebensmittelpunkts
  • Zweitwohnung am Arbeitsort (mindestens 1 h Fahrzeit)
  • Eigene Beteiligung an Kosten des Haupthausstands
  • Mind. 10 % der Haushaltskosten selbst tragen

⏱️Zeitliche Grenzen

  • Verpflegungsmehraufwand: nur erste 3 Monate
  • Unterkunftskosten: unbegrenzt (max. 1.000 €/Monat)
  • Heimfahrten: 1× wöchentlich absetzbar

Praxisbeispiele

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Pendler mit Zweitwohnung

900 €/Monat Miete, 200 km, 48 Fahrten

  • Jahresmiete (max. 12.000 €)10.800 €
  • Heimfahrten (48 × 200 km × 0,38)3.648 €
  • Gesamt Werbungskosten14.448 €
Ergebnis:Werbungskosten: 14.448 €
Hohe Miete

1.400 €/Monat Miete (gedeckelt)

  • Miete tatsächlich1.400 €
  • Absetzbar (Max. 1.000 €)1.000 €/Monat
  • Jahres-Absetzung12.000 €
Ergebnis:Absetzbarer Betrag: 12.000 €/Jahr
Steuerersparnis

14.000 € Werbungskosten, 30 % Steuersatz

  • Werbungskosten gesamt14.000 €
  • Über AN-Pauschbetrag (1.230 €)+12.770 €
  • Steuerersparnis (30 %)ca. 3.831 €
Ergebnis:Steuerersparnis: ca. 3.831 €/Jahr

Doppelte Haushaltsführung 2026 – Steuerliche Absetzbarkeit

Wer aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung am Arbeitsort unterhält, kann die damit verbundenen Kosten als Werbungskosten steuerlich geltend machen.

Voraussetzung: Lebensmittelpunkt

Der steuerliche Abzug ist nur möglich, wenn der Arbeitnehmer einen Hauptwohnsitz außerhalb des Arbeitsortes unterhält, an dem er seinen Lebensmittelpunkt hat. Dieser Lebensmittelpunkt muss tatsächlich gegeben sein – Familie, Freunde, sozialer Mittelpunkt.

Eigenbeteiligung am Haupthausstand

Seit 2014 ist auch erforderlich, dass sich der Arbeitnehmer mit mindestens 10 % an den laufenden Kosten des Haupthausstands finanziell beteiligt. Wer bei den Eltern wohnt und nichts zahlt, hat grundsätzlich keinen Anspruch.

Doppelte Haushaltsführung – BMF

Das BMF erläutert die steuerliche Behandlung der doppelten Haushaltsführung.

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