Verpflegungsmehraufwand-Rechner

Verpflegungspauschalen 2026 – Dienstreise-Verpflegung steuerlich absetzen und Arbeitgeber-Erstattung prüfen

🍽️ Berechnungsgrundlagen

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Hintergrund & Berechnung

🍽️Verpflegungspauschalen 2026

  • Ganztägige Abwesenheit: 28 €/Tag (24h oder mehrtägige Reise)
  • Abwesenheit ≥ 8 Stunden: 14 €/Tag (An-/Abreisetage)
  • Unter 8 Stunden: keine Pauschale

🌍Auslandsreisen

  • Für Auslandsdienstreisen gelten höhere Länderpauschalen
  • Z.B. Schweiz: 45 €/Tag, USA: 60 €/Tag (variierende Beträge)
  • BMF-Schreiben enthält alle Länderpauschalen

🏢Kürzung bei Mahlzeiten

  • Frühstück: 20 % Kürzung (5,60 €)
  • Mittag- oder Abendessen: je 40 % Kürzung (11,20 €)
  • Bei kostenlosen Mahlzeiten durch AG: entsprechende Kürzung

Praxisbeispiele

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Kurzdienstreise

5 ganztägige Dienstreisetage

  • Tagespauschale28 €/Tag
  • Gesamt140 €
  • Steuerfrei (AG-Erstattung)140 €
Gesamtergebnis:Steuerfrei: 140 €
Mehrtägige Reise

2 Reisetage + 3 volle Tage

  • 2 × 14 € (Reisetage)28 €
  • 3 × 28 € (volle Tage)84 €
  • Gesamt112 €
Gesamtergebnis:Pauschalen gesamt: 112 €
Monatlich unterwegs

15 volle + 10 halbe Tage

  • 15 × 28 €420 €
  • 10 × 14 €140 €
  • Monatsgesamt560 €
Gesamtergebnis:Steuerfreie Pauschalen: 560 €/Monat

Verpflegungsmehraufwand 2026 – Dienstreisen steueroptimiert abrechnen

Wer beruflich reist, hat in der Regel höhere Verpflegungskosten als zu Hause. Der Staat erkennt dies durch die Verpflegungsmehraufwandspauschalen an, die entweder vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet oder vom Arbeitnehmer als Werbungskosten abgesetzt werden können.

Geltungsbereich

Die Pauschalen gelten für Dienstreisen, Auswärtstätigkeiten und doppelte Haushaltsführung. Sie gelten nicht für die regelmäßige Arbeitsstätte. Bei der regelmäßigen Arbeitsstätte gilt die Entfernungspauschale.

Dreimonatsfrist

Wichtig: Nach 3 Monaten an derselben auswärtigen Tätigkeitsstätte entfällt der Anspruch auf die Verpflegungspauschale. Eine Unterbrechung von mindestens 4 Wochen setzt die Frist neu.

Reisekostenrecht BMF

Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht jährlich die Auslandspauschalen und Reisekostenregeln.

Zum BMF