Verpflegungsmehraufwand 2026 – Dienstreisen steueroptimiert abrechnen
Wer beruflich reist, hat in der Regel höhere Verpflegungskosten als zu Hause. Der Staat erkennt dies durch die Verpflegungsmehraufwandspauschalen an, die entweder vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet oder vom Arbeitnehmer als Werbungskosten abgesetzt werden können.
Geltungsbereich
Die Pauschalen gelten für Dienstreisen, Auswärtstätigkeiten und doppelte Haushaltsführung. Sie gelten nicht für die regelmäßige Arbeitsstätte. Bei der regelmäßigen Arbeitsstätte gilt die Entfernungspauschale.
Dreimonatsfrist
Wichtig: Nach 3 Monaten an derselben auswärtigen Tätigkeitsstätte entfällt der Anspruch auf die Verpflegungspauschale. Eine Unterbrechung von mindestens 4 Wochen setzt die Frist neu.