Kapitalertragsteuer-Rechner

Kapitalertragsteuer 2026 berechnen – Abgeltungsteuer auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne

📈 Berechnungsgrundlagen

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Hintergrund & Berechnung

💰Abgeltungsteuersatz 2026

  • Abgeltungsteuer: 25 % auf Kapitalerträge
  • Sparerpauschbetrag: 1.000 € (Einzel), 2.000 € (Ehepaar)
  • Ggf. Kirchensteuer + Soli (sehr wenige zahlen noch Soli)

📊Was fällt darunter?

  • Zinsen: Tagesgeld, Festgeld, Anleihen
  • Dividenden: Aktien, ETFs, Fonds
  • Kursgewinne: Aktienverkäufe, ETF-Verkäufe
  • Fondserträge und Vorabpauschale

🔧Günstigerprüfung

  • Bei niedrigem persönlichen Steuersatz: Günstigerprüfung beantragen
  • Falls persönlicher ESt-Satz < 25 %: niedrigerer Satz gilt
  • Antrag in der Steuererklärung (Anlage KAP)

Praxisbeispiele

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Kleines Portfolio

2.000 € Kapitalerträge

  • Sparerpauschbetrag1.000 €
  • Steuerpflichtiger Anteil1.000 €
  • Abgeltungsteuer (25 %)250 €
Ergebnis:Steuer: 250 €
Größeres Portfolio

10.000 € Kapitalerträge

  • Sparerpauschbetrag1.000 €
  • Steuerpflichtiger Anteil9.000 €
  • Abgeltungsteuer (25 %)2.250 €
Ergebnis:Steuer: 2.250 €
Ehepaar mit ETF

5.000 € Dividenden (Ehepaar)

  • Sparerpauschbetrag (2.000 €)2.000 €
  • Steuerpflichtiger Anteil3.000 €
  • Abgeltungsteuer (25 %)750 €
Ergebnis:Steuer: 750 €

Kapitalertragsteuer 2026 – Abgeltungsteuer auf Kapitalanlagen

Die Kapitalertragsteuer (KapErtSt), auch Abgeltungsteuer genannt, besteuert Erträge aus Kapitalanlagen pauschal mit 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Sie wird direkt von der Bank einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.

Sparerpauschbetrag optimal nutzen

Erteilen Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags (1.000 € einzeln, 2.000 € Ehepaar). Erträge bis zu diesem Betrag bleiben steuerfrei, ohne dass Sie tätig werden müssen.

Vorabpauschale auf ETFs

Seit 2018 gilt für thesaurierende ETFs und Fonds die Vorabpauschale. Diese Steuer wird zum Jahresanfang auf fiktive Mindesterträge fällig und vom Konto abgebucht. Sie wird bei späterem Verkauf angerechnet.

Kapitalertragsteuer – BMF

Das BMF informiert über die Abgeltungsteuer und den Sparerpauschbetrag.

Zum BMF