Homeoffice-Pauschale-Rechner

Homeoffice-Pauschale 2026 – Homeoffice-Tage als Werbungskosten steuerlich absetzen

🏠 Berechnungsgrundlagen

Tage
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Hintergrund & Berechnung

🏠Homeoffice-Pauschale 2026

  • 6 € pro Homeoffice-Tag (ab 2023 dauerhaft)
  • Maximum: 210 Tage = 1.260 €/Jahr
  • Kein Nachweis eines separaten Arbeitszimmers nötig

⚖️Konkurrenz zur Pendlerpauschale

  • HO-Pauschale und Pendlerpauschale schließen sich tagesweise aus
  • An Pendler-Tagen: Entfernungspauschale statt HO-Pauschale
  • An Homeoffice-Tagen: 6 € HO-Pauschale

🏢Separates Arbeitszimmer

  • Nutzen Sie einen separaten Raum ausschließlich beruflich?
  • Dann sind anteilige Miet- und Nebenkosten absetzbar
  • Voraussetzung: Kein geeigneter Arbeitsplatz beim AG

Praxisbeispiele

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100 HO-Tage

100 Homeoffice-Tage, 30% Steuersatz

  • HO-Pauschale600,00 €
  • Arbeitnehmer-Pauschale (1.230 €)
  • Steuerersparnis (30%)ca. 0 € (unter Pauschale)
Gesamtergebnis:Werbungskosten: 600 €
150 HO-Tage

150 HO-Tage + 50 Pendelkilometer (km)

  • HO-Pauschale (150 × 6 €)900,00 €
  • Pendlerpauschale (70 Tage × 50km × 0,38)1.330,00 €
  • Summe Werbungskosten2.230,00 €
Gesamtergebnis:Steuerersparnis (30%): ca. 300 €
Vollzeit HO

210 Homeoffice-Tage, 42% Steuersatz

  • HO-Pauschale (max.)1.260,00 €
  • Über Arbeitnehmer-Pauschbetrag+30,00 €
  • Steuerersparnis (42%)ca. 12,60 €
Gesamtergebnis:Steuerersparnis: ca. 12,60 €

Homeoffice-Pauschale 2026 – Homeoffice steuerlich absetzen

Seit dem Jahressteuergesetz 2022 ist die Homeoffice-Pauschale dauerhaft im Einkommensteuergesetz verankert. Arbeitnehmer können für jeden Tag, an dem sie ausschließlich zu Hause arbeiten, 6 Euro als Werbungskosten geltend machen – maximal 210 Tage im Jahr.

Was ist neu seit 2023?

  • Die Tagespauschale wurde von 5 € auf 6 € erhöht.
  • Das Jahresmaximum wurde von 1.000 € auf 1.260 € angehoben (210 Tage).
  • Die Pauschale gilt auch für Arbeitnehmer, die keinen festen Arbeitsplatz beim Arbeitgeber haben.

Kombination mit Pendlerpauschale

An Tagen, an denen Sie ins Büro fahren, können Sie die Pendlerpauschale geltend machen. An reinen Homeoffice-Tagen greift die 6-Euro-Pauschale. Sie können also beide Abzüge im selben Jahr nutzen – aber nicht für denselben Tag.

Homeoffice-Pauschale Infos

Das Bundesfinanzministerium informiert ausführlich über die Homeoffice-Pauschale.

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