Verlustvortrag 2026 – Steuerliche Verluste optimal nutzen
Wer in einem Jahr steuerliche Verluste erzielt hat, muss diese nicht verloren geben. Das Steuerrecht erlaubt es, Verluste entweder in das Vorjahr zurückzutragen (Verlustrücktrag) oder in künftige Jahre vorzutragen (Verlustvortrag).
Verlustrücktrag – bis 10 Mio. €
Verluste können bis zu 10 Mio. € in das unmittelbar vorangegangene Jahr zurückgetragen werden. Das bedeutet: Wer 2026 einen Verlust erleidet, kann damit seine Steuer 2025 mindern und bekommt ggf. bereits gezahlte Steuern zurück.
Mindestbesteuerung beim Verlustvortrag
Beim Verlustvortrag gilt die sog. Mindestbesteuerung: Im Jahr der Verlustnutzung können nur bis zu 1 Mio. € unbegrenzt verrechnet werden. Darüber hinausgehende Verluste können nur zu 60 % verrechnet werden.